Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterbewerbung

13. Juli 2016 fery243 Ein Kommentar

Liebes Blog-Team,

ich habe eine Frage zu meiner Masterbewerbung. Wenn ich mich jetzt noch online bewerbe und zugelassen werde, bin ich noch nicht automatisch immatrikuliert, richtig?
Ich frage deswegen, weil ich evtl. den Platz, aus privaten Gründen, dann doch noch nicht annehmen kann. Falls dem so ist, was ich leider erst in ca. zwei Wochen erfahre, und ich den Platz nicht annehme, möchte mich erneut in einem oder zwei Jahren noch einmal für den Master bewerben. Solange ich ich mich noch nicht habe einschreiben lassen, ist das doch auch möglich, oder?
Ich möchte nicht das Risiko eingehen, dass ich mich jetzt bewerbe, den Platz dann doch nicht annehme, und dann aber der Zug für mich, mich ein zweites Mal zu bewerben abgefahren ist.

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
Herzliche Grüße

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  1. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe/r fery243,

    wenn Du Dich jetzt für den Master of Education bewirbst, bist Du noch nicht automatisch immatrikuliert. Du erhälst, wie bei Deiner Bewerbung für den Bachelor, einen separaten Zulassungsbescheid über STiNE (unter Studium-Dokumente) und über den postalen Weg. Wenn Du den Zulassungsbescheid erhalten hast, kannst Du immer noch entscheiden, ob Du den Platz annimmst oder nicht. Die Bescheide kommen etwa ab Mitte August. Wenn Du den Platz nicht antreten kannst, dann steht es Dir frei, Dich im kommenden Jahr erneut zu bewerben. Auch nach der Immatrikulation könntest Du noch auf den Platz verzichten: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/verzichtserklaerung-studienplatz.pdf

    Liebe Grüße
    David

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