Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bachelorarbeit

02. August 2016 fetx206 Ein Kommentar

Liebes Blog-Team,

ich schreibe zur Zeit an meiner Bachelorarbeit. In einer Woche fahre ich aber für drei Wochen als Betreuer auf eine Kinderfreizeit. In dieser Zeit ist es für mich unmöglich an der Arbeit zu arbeiten. Ist es möglich, diese drei Wochen an meine Bearbeitungszeit anzuhängen? Als Arbeitnehmer hätte ich Anrecht auf Sonderurlaub.

Vielen Dank und einen schönen Sommer!

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    laut Merkblatt zur Anfertigung der BA (https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/bachelor/up-merkblatt-bachelorarbeit.pdf) ist eine Verlängerung nur möglich, wenn „die Gründe, die die Verlängerung erforderlich machen, nicht von den Studierenden zu vertreten sind“, z.B. bei Krankheit. Ob eine Kinderfreizeit in diese Kategorie gezählt werden kann, solltest Du im Zweifelsfall mit dem ZPLA besprechen.
    Liebe Grüße

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