Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Abschlussmodul, Kolloquium

25. August 2016 fesy113 Ein Kommentar

Liebes Blog-Team,
ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit, habe es aber bisher überhaupt nicht auf dem Zettel gehabt, dass es ja ein Kolloquium gibt.
Ich tue mich nun sehr schwer herauszufinden, was es damit auf sich hat. Meine wichtigste Frage ist jedoch: Ist ein solches Kolloquium Pflicht? (Ich schreibe in Erziehungswissenschaften und in den fsb konnte ich nichts darüber finden). Dann die Frage: Was kann ich tun, wenn ich eins brauche/gebraucht hätte? (Ich nehme mal an die finden im Semester statt und ich gebe meine BA Anfang des kommenden Wintersemesters ab).

Schon mal vielen lieben Dank im Voraus für jede Antwort an eine äußerst verpeilte Studentin.

Liebe Grüße,
Emily

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  1. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe Emily,

    für die Bachelorarbeit im Teilstudiengang Erziehungswissenschaften ist ein Kolloquium im vorangegangen Sommersemester vorgesehen (Siehe §22 d https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/fsb-lehramt-ba-erzwiss-20141112.pdf). Ich würde Dir raten, Dich an das Studien- und Prüfungsbüro (https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studien-pruefungsbuero.html) zu wenden und das Problem Deinen Gutachtern zu schildern. Ich könnte mir gut vorstellen, dass Du eine alternative Leistung, wie ein Exposés oder einen Vortrag, erbringen musst.

    Liebe Grüße
    David

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