Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Beurlaubung

06. September 2016 fetx118 Ein Kommentar

Hallo!
Da ich ab Oktober ein Jahr in die USA gehe, werde ich nicht an Veranstaltungen teilnehmen können. Allerdings bin ich ab Oktober im Master und im 1. Semester kann man sich nicht beurlauben lassen. Muss ich Veranstaltungen belegen, wenn ich eingeschrieben bin?
Liebe Grüße

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    für das erste Semester (egal ob BA oder MA) gilt die Antrittspflicht, das heißt du musst mindestens eine Veranstaltung wählen. Du könntest bspw. eine Vorlesung ohne Anwesenheitspflicht wählen und die Klausur schreiben, wenn Du zurück bist.
    Liebe Grüße

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