Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Auslandssemester: Anmeldung zu Modulen/Prüfungen in Stine nötig bei Beurlaubung für Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen?

21. Januar 2017 Danielle Ein Kommentar

Liebes Lehramtsblog-Team,

ich mache gerade ein Auslandssemester und habe mich für diese Zeit beurlauben lassen. Ich möchte gerne zwei Veranstaltungen in Geographie und eine in der Erziehungswissenschaft an der UHH anerkennen lassen, wie es auch in meinem Learning Agreement vereinbart ist. Meine Frage ist, ob ich mich dazu zu den entsprechenden Modulen vorher hätte anmelden müssen (und Prüfungen) oder ob das durch die Uni nachträglich nach dem Auslandssemester erfolgt? Soweit ich weiß, kann ich mich aufgrund des Urlaubssemesters in Stine nicht zu Prüfungen zu anmelden, aber ich mache mir nun Sorgen, dass ich was versäumt habe.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Danielle,
    die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird von den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt, die entsprechenden Ansprechpartner findest Du hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral.html. Die hierfür notwendigen Schritte besprichst Du am besten direkt mit den Verantwortlichen. Es sollte allerdings kein Problem sein, dass Du Dich zu den Modulen nicht angemeldet hast.
    Liebe Grüße

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