Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Exmatrikulation letzte Prüfung

23. Januar 2017 ferx340 Ein Kommentar

Liebes Lehramtsblog-Team,
in den kommenden Wochen werde ich meine letzte Prüfung des Masters hoffentlich erfolgreich absolvieren. Werde ich dann automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert (ohne Beantragung des Abschlusszeugnisses) oder habe ich die Möglichkeit durch Zahlung des Semesterbetrags noch ein weiteres Semester an der Uni immatrikuliert zu bleiben? Da ein Referendariat nicht direkt im Anschluss möglich ist, würde ich gerne noch weiter an der Uni bleiben,um dort Vorlesungen zu besuchen und die Zeit des Wartens sinnvoll zu überbrücken.
Vielen Dank für Eure Hilfe

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo ferx340,

    Wann Du exmatrikuliert wirst, hängt davon ab, wann Du Dein Abschlusszeugnis erhältst – erst mit dem Erhalt des Zeugnisses gilt das Studium als vollständig abgeschlossen. Du wirst also, sofern Du selbst keinen Antrag auf Exmatrikulation stellst, mit Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Du Dein Zeugnis bekommst. Solltest Du das Zeugnis also erst im Sommersemester erhalten, kannst Du Dich noch einmal zurück melden und das Sommersemester über eingeschrieben bleiben. Ob Du Veranstaltungen besuchen darfst, wenn Du alle durch Deine Prüfungsordnung vorgeschriebenen Leistungen erbracht hast, ist damit aber nicht geklärt. Vorlesungen, in denen die Teilnehmerzahl nicht beschränkt ist, darfst Du hören – die Teilnahme an anderen Veranstaltungen musst Du mit den Fachbereichen, die diese Veranstaltungen anbieten, klären.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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