Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Prüferbestellung Masterarbeit

30. Januar 2017 feux975 Ein Kommentar

Hallo liebes Lehramtsblog-Team,

meine Masterarbeit habe ich bereits angemeldet, da mein Zweitprüfer ein WiMi ist, habe ich auch einen Antrag auf Prüferbestellung beigelegt.
Nun würde ich mich gerne auch noch für die mündliche Prüfung, im Rahmen der Masterarbeit, anmelden.
Meine Frage, muss ich nun erneut einen Antrag beilegen oder nicht, der Antrag auf Prüferbestellung liegt dem ZPLA ja bereits vor.
Ich bin nur etwas irritiert, da auch auf dem Antrag zur Anmeldung der mündlichen Prüfung steht, dass der besagte Antrag beigelegt werden muss.

Beste Grüße

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    wenn es sich um dieselben Prüfer handelt wie in der schriftlichen Prüfung, musst Du für die mündliche Prüfung keine neue Prüferbestellung einreichen.
    Liebe Grüße

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