Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Regelstudienzeit

05. Februar 2017 fery390 3 Kommentare

Hallo zusammen,

ich studiere im 5. Mastersemester und mache mir etwas Sorgen, was das Überschreiten der Regelstudienzeit angeht. Grundsätzlich sollte das doch kein Problem sein, solange man sich mit dem Semesterbeitrag jedes Mal zurückmeldet. Ab einem gewissen Zeitpunkt sollte man dann aber zu einer Studienberatung, habe ich gehört und da wollte ich fragen, wann diese ansteht bzw. ob ich bereits eine in Anspruch nehmen müsste?
Ich habe meinen BA in der Regelstudienzeit (WiSe 2011/12 – SoSe 2014) abgeschlossen und bin seitdem (WiSe 2014/15) im Master, in dem ich vermutlich noch bis einschließlich Wise 2017/18 bleibe, weil ich mir etwas Zeit lassen will mit dem Schreiben der Prüfungen & Masterarbeit. Wird es für mich während dieser Zeit irgendwann erforderlich werden, eine solche Studienberatung zu besuchen und wenn ja, wann genau? Ich habe bis zur MA noch 3 Hausarbeiten zu schreiben, falls das noch relevant ist.

Liebe Grüße

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fery390,

    Grundsätzlich ist ein Überschreiten der Regelstudienzeit kein Problem. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist allerdings in der Tat laut Prüfungsordnung eine Studienfachberatung zu besuchen – wird diese nicht besucht, kann das zur Exmatrikulation führen. Die Studienfachberatung musst Du vor dem Überschreiten der Regelstudienzeit um 2 Semester, im Fall eines Master of Education also vor dem Ende des 6.Semesters, besucht haben. In den Lehramtsstudiengängen musst Du die Studienfachberatung in den Teilstudiengängen besuchen, in denen Du zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht hast. Sollte also z.B. im 6. Fachsemester nur noch Deine Abschlussarbeit anstehen und alle anderen Leistungen abgeschlossen sein, musst Du nur noch in dem Fach, in dem Du Deine Abschlussarbeit schreibst, eine Studienfachberatung machen. Sollte Dir noch in einem anderen Fach eine Hausarbeit fehlen, musst Du auch dort zur Fachberatung. Kontaktdaten der Ansprechpersonen für die Studienfachberatung in den einzelnen Teilstudiengängen findest Du auf der folgenden Seite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral.html

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

  2. fery390 sagt:

    Vor dem Ende des 6. Semesters bedeutet aber Ende September, also die vorlesungsfreie Zeit ist noch mit inbegriffen oder? Weil es kann ja sein, dass ich zumindest eines meiner Unterrichtsfächer im Laufe des nächsten Semesters vollständig abschließe, da brauch ich da keine Beratung mehr. Allerdings werd ich mit Sicherheit ins 7. Semester gehen mit meiner Masterarbeit, die ich in Erzwi schreibe. Davor sollte ich dann also eine Beratung in den Erziehungswissenschaften gemacht haben, richtig?
    Und stimmt das, dass man sich den Berater unter den Professoren aussuchen kann?

    Danke 🙂

  3. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Richtig – vor Ende des 6. Semesters bedeutet vor dem 30.09., wenn das 6. Semester ein Sommersemester ist – die vorlesungsfreie Zeit zählt dabei mit. 😉 Eine Studienfachberatung kann im Prinzip von jedem/jeder Professorin des Fachs, für das die Beratung in Anspruch genommen wird, durchgeführt werden, manche Fachbereiche haben aber diese Aufgabe aber an bestimmte Lehrende vergeben – vgl. die Liste oben.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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