Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Übergang Bachelor Master

10. Februar 2017 fetx206 Ein Kommentar

Hallo liebes Blogteam,

ich befinde mich gerade im ersten Mastersemester und mir ist gerade nicht klar, ob ich bis zum 31. März mein Zeugnis beantragt haben muss oder ob ich bis zum 31. März mein Zeugnis erhalten haben muss. Was von beiden stimmt? Denn wenn ich mein Zeugnis bis März haben muss, dann müsste ich es in den nächsten Tagen beantragen.

Vielen Dank und liebe Grüße

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fetx206 ,

    Du musst bis zum 31. März Dein Zeugnis beantragt haben. Beantrage das Zeugnis aber ruhig schon jetzt, sofern Deine Noten schon vollständig eingetragen sind – dann werden Deine Semesterunterlagen und Bescheinigungen in STiNE sicher rechtzeitig zum Sommersemester auf die endgültige Einschreibung im Master ausgestellt.

    Mit besten Grüßen,
    Birte Schelling

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