Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Immatrikuliert bleiben nach Bachelorarbeit

08. März 2017 Isabell 3 Kommentare

Mir wurde hier im Lehramtsblog bereits nahe gelegt bis zur Benotung meiner Bachelorarbeit immatrikuliert zu bleiben (http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=4150).

Ich habe jetzt gestern meine Bachelorarbeit abgegeben und auch alle anderen Seminare und Leistungen erbracht (hab meine 180 CP und bin jetzt fertig). Meinen Master möchte ich allerdings erst im Oktober wieder anfangen und in der Zwischenzeit Praktika machen. Allerdings ist es 1.) sehr schwierig als Absolvent ein Praktikum zu bekommen und 2.) habe ich jetzt erst eins gefunden, wo ich ab frühestens Mai beginnen würde – den April wäre ich aber dementsprechend arbeitslos. Um da ein großartiges Hin-und-Her mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit zu vermeiden, wollte ich gerne immatrikuliert bleiben. Geht das? Oder werde ich sobald meine Bachelorarbeit benotet ist automatisch exmatrikuliert auch, wenn ich jetzt für das nächste Semester den Semesterbeitrag zahle? (Das wäre dann mein 6. Fachsemester, also würde ich mit dem Immatrikuliert-Bleiben auch nicht die Regelstudienzeit überschreiten)



3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Liebe Isabell,

    Ich habe Deine Frage bei Deiner Rückfrage im ersten Beitrag beantwortet: http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=4150#comment-10962
    Bitte poste Fragen nicht doppelt – das macht für uns mehr Arbeit und verlangsamt damit unsere Antwortzeiten für alle, die hier fragen. 😉

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

  2. feux975 sagt:

    Hallo liebes Lehramtblogteam,

    ich habe eure Beiträge bereits unter folgendem Link gelesen:

    http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=4150#comment-10962

    Für mich stellt sich die gleiche Frage wie bei Isabell, nur das ich bereits im Masterstudium bin. Was genau meint ihr mit der Aussage, „Der Zeitpunkt der Exmatrikulation hängt nicht am Zeitpunkt der Benotung der Bachelorarbeit bzw. der letzten erbrachten Leistung, sondern an dem Zeitpunkt, zu dem Du Dein Zeugnis bekommst.“ Bezieht sich das „bekommen“ auf den Zeitpunkt der Antragsstellung zur Ausstellung des Zeugnisses oder bezieht es sich auf den Zeitpunkt, an dem man das Zeugnis tatsächlich erhält?

    Ich freue mich auf eure Antwort.

    Beste Grüße

  3. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo feux975,

    Ich habe Deine Frage als Antwort auf Deinen Beitrag beantwortet: https://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=4366

    Hier gilt das Gleiche wie für Isabell: Bitte poste Fragen nicht doppelt!

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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