Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterstudium beendet, bereits erneut zurückgemeldet

17. März 2017 feux975 Ein Kommentar

Hallo Lehramtsblogteam,

ich habe nun alle Leistungen für den Master erbracht und müsste nur noch mein Masterzeugnis beantragen.
Um den Übergang zwischen Studium und Referendariat zu erleichtern (Krankenversicherung), habe ich mich bereits für das kommende SoSe 2017 zurückgemeldet und habe auch schon die neuen Semesterunterlagen erhalten. Auf der Homepage meiner Krankenkasse stand, dass ich weiterhin bis zum Ende des jeweiligen Semesters (in dem man sich zurückgemeldet hat) studentisch versichert sei.
Meine Frage, wenn ich das Masterzeugnis jetzt beantrage, werde ich dann automatisch zum Ende des noch aktuellen Semesters (WiSe 2016/17) exmatrikuliert oder bleibt die erneute Rückmeldung für das kommende Semester (SoSe 2017) bestehen?

Ich freue mich auf eure Antwort.

Beste Grüße

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo feux975,

    Wenn das Zeugnis noch im WiSe 2016/17 ausgestellt würde, würdest Du zum Ende des Wintersemesters exmatrikuliert werden – ich gehe aber nicht davon aus, dass das Zeugnis so schnell erstellt werden wird. Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, kannst Du mit dem Antrag aber auch noch bis zum Beginn des Sommersemesters warten.

    Kläre bitte auf jeden Fall noch einmal mit Deiner Krankenversicherung, ob die Regelung wirklich so gestaltet ist, wie Du sie auf der Webseite verstanden hast. Viele Krankenkassen werten nicht den Zeitpunkt der Exmatrikulation, sondern den Zeitpunkt des Erhalts des Zeugnisses als Ende des Studiums und damit als Ende der Berechtigung auf studentische Krankenversicherung.

    Mit besten Grüßen,
    Birte Schelling

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