Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Zeitstrahl Übergang Master in den Vorb.dienst

30. März 2017 fesx471 Ein Kommentar

Hallo zusammen,
ich frage mich, ob es noch ausreichend wäre, wenn ich meine Masterarbeit Anfang September (spätestens Mitte September) abgebe, um das Masterzeugnis für die Bewerbung zum Ref. 1.2.18 noch rechtzeitig bis zum 1.12.17 nachreichen zu können…Kann die Eintragung der Masterarbeitsnote in Stine, die Zeugniserstellung usw. dann noch rechtzeitig erfolgen? Danke im Voraus.

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fesx471,

    Laut Zeitstrahl des ZPLA muss der Antrag auf Erstellung des M.Ed-Zeugnisses bis zum 15.11. beim ZPLA gestellt werden, damit das Zeugnis rechtzeitig zum 01.12. erstellt werden kann. Ob die Korrektur und die Eintragung der Note bei Abgabe der Arbeit Anfang bzw. Mitte September rechtzeitig erfolgen kann (der Antrag auf Zeugniserstellung kann erst dann gestellt werden, wenn die Noten eingetragen sind), musst Du mit Deiner/Deinem Prüfer/in und dem Studienbüro, das für das Fach zuständig ist, in dem Du die Arbeit schreibst, klären. Die Korrekturzeit der Masterarbeit und Anfertigung des Gutachtens darf laut Prüfungsordnung bis zu 6 Wochen dauern, daher könnte Mitte September schon knapp sein. Bedenke auch, dass auf die Masterarbeit noch die mündliche Prüfung folgt, hier solltest Du frühzeitig mit der/dem Prüfer/in klären, wann diese statt finden kann.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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