Hallo liebes Blog-Team,
kann man die Bachelorarbeit auch im oder während des ersten Mastersemester schreiben?
mfG
Hallo liebes Blog-Team,
kann man die Bachelorarbeit auch im oder während des ersten Mastersemester schreiben?
mfG
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Hallo feuy247,
Eine Bedingung für die Bewerbung zum M.Ed. ist, dass Du Deine Bachelorarbeit innerhalb der Bewerbungsfrist (1.6. – 15.7.) angemeldet hast und dafür zugelassen worden bist. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beginnt mit der STiNE-Zulassung – daraufhin beträgt die Bearbeitungszeit laut Prüfungsordnung 4 Monate (eine Ausnahme besteht für Wirtschaftswissenschaften, hier beträgt die Bearbeitungszeit nur 9 Wochen). Geht man also vom spätest möglichen Zeitpunkt der Zulassung in der Bewerbungsfrist, d.h. dem 15.7. aus, würde sich Deine Bearbeitungszeit noch bis in den November, d.h. bis in das Wintersemester hinein ziehen.
Beste Grüße,
Birte Schelling