Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Vorläufige Masterzulassung

07. Mai 2017 feux248 2 Kommentare

Liebes Blog-Team,

ich werde mich im Juli für den Master-Studiengang bewerben, obwohl mir noch zwei Module fehlen, die ich aber im 1. Master-Semester nachholen könnte.

Ich frage mich nun, was passieren würde, wenn ich es nicht schaffen sollte, dass die Leistungspunkte für die fehlenden Module bis zum 31.03. eingetragen werden. Würde ich aus dem Studium exmatrikuliert werden oder wäre ich einfach weiterhin Bachelor-Student und hätte es weitere Konsequenzen?

Viele Grüße und vielen Dank!

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo feux248,

    Wenn Du vorläufig für den Master of Education zugelassen wirst und es dann nicht schaffst, Dein Bachelorzeugnis bis zum 31.03. zu beantragen, wird nur Deine Zulassung für den Master zurückgenommen. Du bleibst im Bachelor immatrikuliert und kannst Dein Studium abschließen und Dich im nächsten Jahr wieder für den Master bewerben. Solltest Du schon Leistungen im Master erworben haben, werden diese dann angerechnet.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

  2. feux248 sagt:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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