Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Abgabe der Masterarbeit trotz offenen Prüfungen

27. Juni 2017 fesx456 Ein Kommentar

Hallo zusammen,

ich studiere im 4. Semester Lehramt an Gymnasien und beginne derzeit meine Masterarbeit zu schreiben. Voraussichtlich werde ich diese bis Ende November fertigstellen. Neben dieser habe ich noch eine Hausarbeit abzugeben, welche ich plane erst nach der Abgabe der Masterarbeit zu schreiben. Gibt es hiergegen Einwände? Gibt es Regelungen, die vorschreiben, dass ich bei Abgabe der Masterarbeit alle anderen Prüfungen beendet haben muss oder einen Zeitraum, bis wann ich alle Prüfungen abgelegt haben muss? Oder eventuell einen festen Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Masterarbeitsnote und der Zeugnisebeantragung? Mein Gedanke ist, dass ich die Hausarbeit erst zum Ende des Winter-Semesters abgebe, damit ich das Semester weiterhin regulär eingeschrieben bleibe, um Kindergeld zu bekommen und familienversichert bleiben zu können. Vielleicht gibt es dafür ja aber auch andere Wege?

Vielen Dank im Voraus & liebe Grüße!

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  1. Anthi sagt:

    Liebe/r fesx456,

    Du kannst problemlos die Hausarbeit nach der Abgabe Deiner Masterarbeit schreiben. Einen festen Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Masterarbeitsnote und der Zeugnisbeantragung gibt es nicht. Du kannst also unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit für das Wintersemester noch eingeschrieben bleiben. Achte bei der Beantragung des Zeugnisses darauf, dass Krankenlassen etc. häufig als Datum der Beendigung des Studiums das Ausstellungsdatum des Zeugnisses ansehen und nicht das Datum der Exmatrikulation. Das Zeugnis solltest Du also so spät wie möglich beantragen.

    Beste Grüße
    Anthi

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