Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bachelorarbeit, kein direkter Übergang in den Master

25. Juli 2017 feux168 Ein Kommentar

Hallo 🙂

in zwei Wochen werde ich meine Bachelorarbeit im Fach Erziehungswissenschaften abgeben und danach ein 10monatiges Praktikum in den USA absolvieren, also nicht direkt in den Master übergehen. Da die Prüferinnen in der Regel 6 Wochen Zeit für die Korrektur der Arbeit haben, gehe ich davon aus, dass meine Note ca. Ende September in Stine eingetragen wird. Nun jedoch meine Frage, was passiert, wenn die Prüferinnen länger für die Benotung brauchen. Habe ich auch nach meiner Exmatrikulation Ende September noch Zugriff auf meinen Stine-Account, kann die Note für die Bachelorarbeit einsehen und das Bachelorzeugnis beantragen? Außerdem noch eine weitere Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, sollte ich die Bachelorarbeit nicht bestehen? Ich werde mich ja zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Note im Ausland befinden und nicht mehr immatrikuliert sein.

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße 🙂

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo feux168,

    So lange Du nicht sicher bist, ob Du die Bachelorarbeit bestanden hast, solltest Du Dich auf keinen Fall bereits exmatrikulieren, da Du keine Wiederholungsprüfung ablegen kannst, wenn Du nicht mehr immatrikuliert bist. Sofern also erst im Oktober fest steht, ob Du bestanden hast, solltest Du Dich zum Wintersemester noch einmal zurückmelden. Wenn Du das nicht möchtest, solltest Du möglichst schnell mit Deinen Prüferinnen Kontakt aufnehmen und erläutern, dass es für Dich wichtig ist, dass sie die Frist von 6 Wochen in jedem Fall einhalten. Nach der Exmatrikulation hat Du nach kurzer Zeit keinen Zugriff mehr auf Dein STiNE-Konto. Das Zeugnis kannst Du aber auch dann noch beantragen.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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