Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bewerbung zum M.Ed. LAGym

01. Juni 2018 fevx027 3 Kommentare

Hallo ich habe ein paar Fragen zur Bewerbung,

1. Ich habe noch ein paar offene Prüfungen. Sollte sich herausstellen, dass ich eine dieses Semester nicht bestehe und im SoSe 19 diese wiederholen muss, kann ich mich dann trotzdem für den Master bewerben oder verlier ich dann meinen Bachelorstatus?

2. Wenn ich meine aktuelle Note aus dem Leistungskonto bei der Bewerbung angebe und sich diese im Nachhinein durch die jetzt noch kommenden Prüfungen verschlechtert, verliere ich dann meine Zulassung? So habe ich den Text in Stine verstanden.

Vielen Dank!

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fevx027,

    Wenn Du eine Prüfung in diesem Semester nicht bestehst, kannst Du Dich trotzdem für den Master bewerben. Allerdings musst Du die Prüfung dann spätestens im Wintersemester 18/19 bestehen, wenn Du im Master eingeschrieben bleiben möchtest, weil Du dazu Dein Bachelorzeugnis spätestens bis zum 31.03.2018 beantragt haben musst. Wenn Du die Prüfung erst im Sommersemester 2019 nachholen kannst und damit das Bachelorzeugnis nicht mehr im Wintersemester erhältst, würdest Du den Masterplatz wieder verlieren. Du wärst dann aber weiter im Bachelor eingeschrieben und könntest Dich zum Wintersemester 2019/20 wieder für den Master bewerben.

    Die Antwort auf Deine zweite Frage findest Du hier: https://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=5327

    Mit besten Grüßen,
    Birte Schelling

  2. fevx027 sagt:

    Hallo, erst einmal vielen Dank!
    Wenn ich im vorläufigen Master Modulprüfungen ablege, kann ich die in dem Semester bestandenen Module anrechnen lassen, wenn ich wieder aus dem vorläufigen Master in den Bachelor abgestuft werde?

  3. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fevx027,

    Das kannst Du.

    Mit besten Grüßen,
    Birte Schelling

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