Lehramt studieren an der Universität Hamburg

custom header picture

Immatrikulationsdauer B.A.

06. August 2018 fevx732 Ein Kommentar

Hallo zusammen,
ich studieren im 6. Semester Lehramt für Sonderpädagogik und muss meine Bachelorarbeit am 21.08. abgeben. Durch die Korrekturfrist kann es sein, dass ich die Note dafür erst im Oktober erhalte. Da ich aber nicht direkt den Master weiterstudiere, ist nun meine Frage, ob ich im kommenden Wintersemester noch immatrikuliert sein muss? Also konkret: Muss ich den Semesterbeitrag noch einmal bezahlen oder kann ich mein Bachelorzeugnis auch dann noch beantragen, wenn ich bereits exmatrikuliert bin? Wie lange muss ich immatrikuliert bleiben, damit alles ohne Komplikationen abläuft?

Vielen Dank im Voraus!

Tags




1

  1. uvnv333 sagt:

    Liebe fevx732,

    um Prüfungen ablegen zu können, musst Du immatrikuliert sein. Als Prüfungsdatum bei Abschlussarbeiten zählt das Datum der Abgabe. Wenn Du Ende August abgibst, müsstest Du theoretisch nicht weiter immatrikuliert bleiben. Das Zeugnis könntest du auch ohne immatrikuliert zu sein beantragen. Es wird allerdings ausdrücklich empfohlen, bis zum Eintrag der Note immatrikuliert zu bleiben, da Du da Du auch im Falle eines nicht Bestehens kein Recht auf einen weiteren Prüfungsversuch hast, wenn Du nicht mehr immatrikuliert bist. Du kannst Dich auch im Oktober verspätet zurückmelden, wenn der Fall eintreten sollte, dass Du nicht bestehst, eine verspätete Rückmeldung ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/semesterstart/rueckmeldung.html .

    Viele Grüße
    Melina

Comments are closed.