Liebes Blog-Team,
ich habe mich für ein weiteres Studium an der Uni Hamburg mit meinem Bachelorzeugnis aus dem Erststudium beworben, das ich ebenfalls an der Uni Hamburg absolviert habe. Muss ich die Kopie des Bachelorzeugnisses auch amtlich beglaubigen lassen?
Liebe Grüße und Vielen Dank
Hallo fetx206,
Nein, wenn Du Dich mit einem Abschlusszeugnis der Uni Hamburg beworben hast, reicht für die Einschreibung eine einfache Kopie Deines Zeugnisses aus.
Beste Grüße
Birte Schelling
Hallo Frau Schelling,
gilt diese Regelung auch für Abschlusszeugnisse der HAW Hamburg oder wird hierfür eine amtlich beglaubigte Kopie benötigt?
Grüße
JG
Hallo JG,
für Abschlusszeugnisse der HAW gilt die Regelung nicht. Es besteht hier lediglich eine Ausnahme für Abschlusszeugnisse der Uni Hamburg, da die entsprechenden Abschlüsse im System der Uni Hamburg vermerkt sind und daher die Echtheit der Zeugnisse intern überprüft werden kann.
Beste Grüße
Birte Schelling