Hi,
ich werde im nächsten Semester in das 7. Mastersemester kommen und müsste in diesem Semester also noch eine Studienfachberatung machen. Muss man da selber die Initiative ergreifen oder wird man vom ZPLA aufgefordert? Und wenn man das nicht aufgefordert wird und nicht selber die Initiative ergreift, wird man dann ohne Vorwarnung exmatrikuliert?
Danke für die Hilfe.
Liebe/r ferx972,
die Regelstudienzeit des Bachelor bzw. Master Studiengangs ist mit der gültigen Prüfungsordnung definiert. Gemäß § 3 Abs. 2 der Prüfungsordnung müssen Studierende innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des jeweiligen Teilstudienganges teilnehmen, in dem sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Die Nachweise der Studienberatung müssen im Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen eingereicht werden.
Die Lehramtsstudierenden werden vom ZPLA schriftlich daran erinnert, die Erinnerungsbriefe vom ZPLA werden im Laufe des Semesters nach dem Ablauf der Regelstudienzeit abgeschickt, diese beinhalten Fristen, bis wann die Nachweise über die absolvierte Studienfachberatung vorgelegt werden müssen. Die Fristen sind großzügig bemessen, so dass diese eingehalten werden können. Selbstinitiative ist natürlich immer gut, Sie müssen nicht auf diese Erinnerung warten.
L. S. und das ZPLA Team
Hallo Frau Starcevic,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ist es möglich, dass ich noch keine Post bekommen habe, obwohl ich schon am
Ende des sechsten Semesters bin? Oder kann es sein, dass vielleicht eine
Mitteilung auf dem Postwege verloren gegangen ist? Nicht, dass ich nachher
unbewusst eine Frist verstreichen lasse?
Vielen Dank.
Liebe/r ferx972,
ich bitte Sie, sich an uns direkt zu wenden, am besten direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin, so können wir die Daten abgleichen bzw. Postanschrift.
Schöne Grüße
L.S. /ZPLA