Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Semesterunterlagen vorläufiger M.Ed.

07. September 2018 fevx027 Ein Kommentar

Hallo,

ich studiere LAGym und habe mich zum kommenden Semester vorläufig für den Master eingeschrieben, da die Benotung meiner Bachelorarbeit noch aussteht.

Ich habe jetzt allerdings dadurch, dass ich vor der eigentlichen Zulassung schon den Semesterbeitrag überwiesen habe, eine Semesterbescheinigung für das FS7 B.Sc. LAGym ausgestellt bekommen in Stine.

Für das BAföG-Amt benötige ich allerdings eine Semesterbescheinigung, wo explizit draufsteht, dass ich Master studiere, um weiterhin gefördert zu werden.

Bekomme ich nun noch eine zweite Bescheinigung ausgestellt in Stine, auf der ich zum Master FS1 zugelassen bin?

Vielen Dank!

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  1. Anthi sagt:

    Liebe/r fevx027,

    Bereits bei einer vorläufigen Zulassung zum Master (bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulassung) kann für längstens zwölf Monate eine BAföG-Förderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt werden. Die vorläufige Zulassung muss innerhalb eines Jahres in eine endgültige Zulassung umgewandelt werden, damit die BAföG-Förderung nicht zurückgefordert wird.
    Einzureichende Unterlagen:
    – BAföG-Antrag für den Master
    – Zulassungsbescheid der Hochschule, für den vorläufigen Master
    oder
    – (vorläufige) Bescheinigung nach § 9 BAföG für den Master

    Diese und weitere Informationen findest du hier: https://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/downloads/finanzen/Infoblatt_Uebergang_Bachelor_Master.pdf?m=1508340290.

    Beste Grüße
    Anthi

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