Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Ende Masterstudium / Exmatrikulation

04. März 2019 fetx194 Ein Kommentar

Hallo,
ich stehe kurz vorm Abschluss meines Masterstudiums im Studiengang M.Ed. LAGym: Die Masterarbeit habe ich am 19.02. abgegeben und momentan schreibe ich noch an einer Seminarhausarbeit, die ich auf jeden Fall noch diesen Monat abgeben werde.
Ich habe den Semesterbeitrag (noch) nicht überwiesen, da ich diesen Monat, also zum Semesterende dann ja alle meine Prüfungsleistungen erbracht haben werde. Doch ich frage mich nun, wann genau ich mich exmatrikulieren lassen muss bzw. sollte. Ich muss schließlich noch auf das Ergebnis der Seminarhausarbeit warten (das Ergebnis der Masterarbeit müsste ich gemäß der sechswöchigen Frist zur Erstellung der Gutachten ja noch diesen Monat erfahren).
Sollte bzw. muss ich den Antrag auf Exmatrikulation jetzt zum Semesterende einreichen? Doch was ist dann, wenn ich die Masterarbeit oder die Seminarhausarbeit wiederholen muss (was aber wohl sehr unwahrscheinlich ist)? Oder sollte ich mich erst exmatrikulieren lassen, wenn ich alle Prüfungsergebnisse habe und die Erstellung des Zeugnisses beantrage? Sollte bzw. muss ich mich dann doch noch für das nächste Semester zurückmelden (auch wenn ich dann mit großer Wahrscheinlichkeit den Antrag auf Exmatrikulation ja bereits im April einreichen werde)? BAföG endet für mich übrigens auch am 31.03.
Hoffentlich kann mir jemand da weiterhelfen, ich stehe gerade komplett auf dem Schlauch…
Vielen Dank im Voraus!
Tobias

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Lieber Tobias,

    Wenn Du noch auf die Ergebnisse Deiner letzten Prüfungen wartest, solltest Du Dich auf keinen Fall aktiv exmatrikulieren, da es, wenn Du auf eigenen Antrag exmatrikuliert bist, problematisch ist, die Prüfungen zu wiederholen, wenn Du sie nicht bestehen solltest. Du kannst aber mit der Zahlung des Semesterbeitrags abwarten, bis Du weißt, ob Du die Prüfungen bestanden hast oder nicht. Zwar wirst Du dann wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert, Du kannst Dich aber für den Fall, dass Du nicht bestehen solltest, ohne Probleme verspätet zurückmelden und die Prüfung wiederholen. Die verspätete Rückmeldung ist allerdings kostenpflichtig: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/semesterstart/rueckmeldung.html

    Beste Grüße
    Birte

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