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Bewerbung MA LA / Voraussetzungen

29. Juni 2019 fewx171 2 Kommentare

Hallo zusammen,

ich möchte mich bis zum 15.07. für den LA-Master bewerben.
Zu mir: ich bin im 6. Semester und studiere LA Gym mit Kunst im 1., Deutsch im 2. Fach. Ich habe bereits ein Kunststudium abgeschlossen, mein Diplom wurde mir voll anerkannt und meine Diplomarbeit als BA-Arbeit angerechnet (die Übermittlung und Eintragung in Stine erfolgt derzeit noch).

Einzig ausstehend ist bei mir ein Modul in meinem Zweitfach (NdL; 7 LP); für das zugehörige Seminar muss ich noch eine Hausarbeit schreiben, diese muss auch noch korrigiert werden – insofern ist davon auszugehen, dass das Modul erst nach dem 15.07. in Stine eingetragen werden kann.
Ich habe erst jetzt, nach einem erfolglosen Bewerbungsversuch in Stine, von der Voraussetzung der Abgeschlossenheit ALLER Module erfahren.
Bin ich damit tatsächlich für die Bewerbung in den Master ausgeschlossen und muss ein ganzes Jahr warten, bis ich das Masterstudium aufnehmen kann?

Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße!

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2 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fewx171,

    Für die Bewerbung müssen nicht alle Module abgeschlossen sein. Du musst lediglich innerhalb der Bewerbungsfrist die Bachelorarbeit angemeldet haben und mit Teilstudiengang Kunst mindestens 180 Leistungspunkte im gesamten Bachelorstudium erbracht haben und nachweisen können. Dabei zählen nur vollständig abgeschlossene und in STiNE verbuchte Module. Dies wird aber nicht bei der Bewerbung durch STiNE überprüft, daher kann Dein erfolgloser Versuch der Bewerbung nicht daran liegen, dass eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, sondern muss andere Gründe haben. Wenn Du mir das Problem genauer schilderst, kann ich Dir bestimmt dabei weiter helfen.

    Wenn bei Dir nur noch ein Modul im Fach Deutsch aussteht, solltest Du die 180 LP, die erforderlich sind, zusammen haben. Wichtig ist aber zusätzlich, dass Deine Diplomarbeit bis zum 15.07. anerkannt und die Anerkennung in STiNE verbucht ist, sonst erfüllt Du die Bedingung der Anmeldung der Bachelorarbeit nicht. Deine Bewerbung wird deswegen nicht abgelehnt, Du musst aber zur Immatrikulation nachweisen, dass Deine Arbeit bis zum 15.07. anerkannt war, ansonsten wird Deine Zulassung zurück genommen, da die Bedingung nicht erfüllt war.

    Beste Grüße
    Birte

  2. fewx171 sagt:

    Liebe Birte,

    vielen herzlichen Dank für die ausgesprochen schnelle und hilfreiche Antwort !

    Tatsächlich stehen in meinem Stine- Konto die Eintragung der HfbK- Leistungspunkte (und der BA-Arbeit) noch aus, lediglich Häkchen sind bisher gesetzt – dies hat meine Anmeldung also bisher verhindert. Ich denke, dass die Eintragung in den nächsten Tagen vorgenommen werden wird. Ich bin auf jeden Fall schon mal sehr erleichtert, dass ich kein Jahr warten muss und in Ruhe die Hausarbeit schreiben kann.

    Danke und schöne Grüße!

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