Liebes Blog-Team,
Ich wurde kurzfristig noch zum Referendariat ab August 2019 zugelassen. In der Wartezeit hatte ich noch Physik als Lehramt angefangen zu studieren und da aktuell noch ein offenes Modul, wo mir lediglich die Abschlussprüfung fehlt. Da ich dieses gerne noch beenden würde nun die Frage, ob ich unter diesen Umständen zum Referendariat auch an der Uni eingeschrieben bleiben darf.
Vielen Dank vorab und beste Grüße,
Annika
Liebe Annika,
Das darfst Du. Du hast aber vermutlich ab dem Start des Referendariats keinen Studierendenstatus mehr, da Du dann als Arbeitnehmerin giltst. Von Seiten der Uni aus hat das keine Konsequenzen, ich wollte Dich nur darauf hinweisen.
Beste Grüße
Birte