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Exmatrikulationsbescheinigung bei Bachelor-Master-Übergang?

07. November 2019 fewx053 2 Kommentare

Hallo liebes Lehramtsblog-Team,

ich habe eine Frage bezüglich des Bachelor-Master-Überganges:
Ich habe meinen Bachelor abgeschlossen und das Zeugnis kurz nach dem Einreichen der Immatrikulationsunterlagen erhalten. In meinem Stine-Account befindet sich seit dem 30.8. eine Exmatrikulationsbescheinigung, die aussagt, dass ich ab dem 30.3.2020 exmatrikuliert bin. Unter Fächer-/Bereichswahl kann ich aber auch mein Masterstudium einsehen, konnte problemlos Masterseminare wählen und verfüge ebenfalls über ein M.Ed.-Leistungskonto.
Dokumente zur Immatrikulation in den Master, habe ich aber keine bekommen.
Meine Frage ist nun, ob das soweit richtig ist, dass ich über eine Exmatrikulationsbescheinigung verfüge, aber keine Bestätigung für den Master erhalten habe und ob eine Bescheinigung für den M.Ed. noch nachkommt oder ob ich das doch mit dem CampusCenter besprechen sollte und unter Umständen tatsächlich exmatrikuliert werde?

Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung und bin dankbar mich an Euch/Sie wenden zu können!

Herzliche Grüße

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2 Kommentare

  1. fewx053 sagt:

    Ergänzung:
    Gemeint sind keine weiteren Immatrikulationsdokumente zum Master nach dem Zulassungsbescheid.
    DIesen habe ich erhalten.

  2. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fewx053,

    Ich gehe davon aus, dass sich die Exmatrikulationsbescheinigung, die Du erhalten hast, auf den Bachelorstudiengang bezieht. Du solltest, wenn Dein Bachelorstudium gegenwärtig vollständig abgeschlossen ist, auch schon eine Semesterbescheinigung für den Master in Deinem STiNE-Account erhalten haben. Einen neuen Studierendenausweis und ein Ticket, die auf den Master ausgestellt sind, erhältst Du nicht, sofern Du schon einen Ausweis und ein Ticket auf den Bachelor erhalten hattest. Ausweis und Ticket sind unabhängig vom aufgedruckten Studiengang gültig. Für den Master wirst Du natürlich nicht exmatrikuliert.

    Beste Grüße
    Birte

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