Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Beurlaubung

17. Dezember 2019 fewx832 Ein Kommentar

Liebes Lehramtblog-Team,

ich bin im 1. Semester MA Lehramt an Gymnasien. Ab nächsten Semester habe ich einen auf 2 Jahre befristeten Vollzeitjob und kann deshalb keine Veranstaltungen an der Uni besuchen. Was kann ich am Besten machen, damit in 2 Jahren ohne große Probleme weiterstudieren darf. Kann ich mich solange beurlauben? Soll ich mich exmatrikulieren und in 2 Jahren wieder einschreiben?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.



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  1. Arne Gildenast sagt:

    Hallo fewx832,

    Beurlaubung fällt weg, da kein triftiger Grund (Krankheit, Kinderbetreuung, etc.). Du hast zwei Möglichkeiten: Wenn du zu keinen weiteren Modulprüfungen angemeldet bist, kannst du die zwei Jahre ohne Leistung zu erbringen in deinem Studiengang weiterstudieren, zahlst dann aber auch den Semesterbeitrag. Oder du exmatrikulierst dich und bewirbst dich in zwei Jahren wieder auf einen Masterplatz und stellst dann Anrechnungsanträge für deine bisher erbrachten Studienleistungen. Ein Masterplatz zu bekommen war die letzten Jahre ohne Probleme möglich. Allerdings fängt das Studium dann immer nur zum WiSe an.

    Die Entscheidung liegt bei dir.

    Viele Grüße,
    Arne Gildenast

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