Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Modulfrist

29. Januar 2014 fery384 Ein Kommentar

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der neuen Modulfristen. Ich habe im SoSe2013 mit der VL Einführung in die Geschichtsdidaktik begonnen. Den ersten Klausurversuch im Juli und den zweiten im Oktober habe ich nicht bestanden. Nächste Woche Donnerstag könnte ich einen neuen Versuch schreiben. Würde aber lieber den Nachschreibetermin im März wahrnehmen. Ist das mit der Modulfrist möglich? Geht die Übergangsregelung mit 4 Prüfungsversuchen auch hier?

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  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Die Übergangsregelung gilt in Deinem Fall, da Du das Modul vor dem Wintersemester 2013/14 angefangen hast. Ratsam wäre es aber dennoch, wenn Du Deinem Dozenten diesbezüglich Bescheid geben würdest. Des Weiteren würde ich es mir noch mal überlegen, den dritten Prüfungsversuch tatsächlich verstreichen zu lassen.

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