Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Vorläufige Bestätigung für Master

11. September 2019 fewx408 Ein Kommentar

Guten Tag.
Ich habe mein Bachelor-Studium an der Uni-HH absolviert, aber bin noch aktuell dabei meine BA zu schreiben. Ich habe mich bereits für den Master beworben und habe auch fristgerecht alle weiteren angeforderten Unterlagen abgeschickt und eine Eingangsbestätigung erhalten. Ich brauche jetzt aber eine vorläufige Bestätigung, dass ich zum Master zugelassen bin, damit mein Bafög-Antrag weiter bearbeitet werden kann. Wie komme ich an so ein Bescheid? Muss ich jetzt abwarten oder was kann ich tun?!

Liebe Grüße, Kenneth J.

Fächerwechsel im 5. Semester

08. April 2019 baw8397 Ein Kommentar

Moin moin,
ich studiere momentan im 2. Semester Chemie + Bio auf LA Gym, möchte aber von Bio zu Musik wechseln. Leider ist für mich die nächste Möglichkeit erst im WiSe 2020/2021, das heißt zum 5. Semester. Ist es problematisch (zB. im Bezug auf Bafög) bis dahin Bio nicht weiter zu studieren? Denn das wären ja noch anderthalb Jahre mehr Aufwand, den ich mir sparen kann.
Danke schonmal

Leistungsnachweis

18. April 2016 fety168 2 Kommentare

Hallo,
ich habe eine Notsituation. Um weiterhin BAföG zu erhalten, muss ich 68 Punkte nachweisen. Allerdings sind auf Stine immer erst dann Punkte vermerkt, wenn das Modul abgeschlossen wurde und nicht für jede abgschlossene und bepuktete Veranstaltung. Das Problem ist dass auf diese Art (ich ahbe einige Modulabschlussprüfungen noch nicht gemacht) meine Punkte gar nicht ausreichen. Ich kann aber sonst weder Miete noch sonst was zahlen. Wo kann ich mir alle meine tatsächlich schon erreichten Punkte nachweisen lassen? Beim Prüfungsauschuss in der Bogenallee nicht. Die schreiben mir auch nur die auf, die man bei Stine im Leistungskonto einsehen kann. Ich brauche den Nachweis bis Donnerstag 11 Uhr.

Hinweise zum Übergang Bachelor-Master

18. Februar 2015 Birte Schelling Keine Kommentare

Liebe Studierende,

Da der 31.03. und damit der letzte Termin der endgültigen Umschreibung in den Master of Education für alle vorläufig eingeschriebenen unter Euch langsam näher rückt und uns schon einige Fragen zu dem Thema erreicht haben, hier noch einmal eine kleine Zusammenfassung der Dinge, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gibt, damit keine Verwirrung entsteht:

1. Masterumschreibung: Bis zum 31.03. müssen alle Eure Noten aus dem Bachelor eingetragen sein und Euer BA-Zeugnis muss beim ZPLA beantragt sein. Das Formular zur Beantragung findet ihr hier: http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare.html). Wenn Euer Antrag vorliegt, werdet ihr, wenn ihr Euren BA in Hamburg abgeschlossen habt, automatisch in den Master umgeschrieben, weil das ZPLA dem Team Bewerbung und Zulassung im CampusCenter Bescheid gibt. Kümmert Euch in diesem Zusammenhang bitte frühzeitig darum, dass Eure Dozent/innen Eure Noten aus dem Bachelor eintragen, da ihr kein Zeugnis beantragen könnt, wenn Eure Noten nicht eingetragen sind! Weitere Infos dazu findet ihr auch hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-studienverlauf-med/236-vorl-einschreibung
2. BAföG: Um im Master weiter BAföG zu erhalten, müsst ihr selbst beim BAföG-Amt Euer Zeugnis oder (wenn ihr spät dran seid) eine Bestätigung des ZPLA einreichen, aus der hervorgeht, dass ihr den Bachelor abgeschlossen habt und nun offiziell im Master seid. Ans BAföG-Amt übermittelt das ZPLA nichts für Euch. Weitere Infos dazu findet ihr auch hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-bama-uebergang/77-bafoeg
3. Kernpraktikum: Für die Zuteilung der Plätze im Kernpraktikum soll von den im 1. Mastersemester eingeschriebenen Studierenden bis zum 31.03.2015 eine Kopie des BA-Zeugnisses oder eine Leistungspunkte-Übersicht beim ZLH eingereicht werden, damit dort sicher gestellt werden kann, dass ihr genug Leistungspunkte habt, um im Master bleiben und das Kernpraktikum machen zu können. Dies dient der Organisation des Kernpraktikums und hat mit der Umschreibung in den Master of Education nichts zu tun.

Anträge etc.

07. Januar 2015 fery390 Ein Kommentar

Hallo zusammen,

ich habe nun mein Ergebnis zur Bachelorarbeit erhalten und damit alle Leistungen aus dem BA-Studium erbracht. Welche Schritte muss ich denn jetzt tun, wegen dem ZPLA und auch BAföG? Was für Anträge muss ich stellen, um unter anderem mein Bachelorzeugnis zu bekommen?

Liebe Grüße,
Samira