Liebes Blogteam,
ich schreibe gerade meine Masterarbeit. Ich mag die Schrift der Uni Hamburg „The Sans UHH“ ganz gern. Darf ich diese für die Masterarbeit verwenden oder ist das aus lizenzrechtlichen gründen nicht erlaubt?
Liebe Grüße
Liebes Blogteam,
ich schreibe gerade meine Masterarbeit. Ich mag die Schrift der Uni Hamburg „The Sans UHH“ ganz gern. Darf ich diese für die Masterarbeit verwenden oder ist das aus lizenzrechtlichen gründen nicht erlaubt?
Liebe Grüße
Hallo,
Ich habe eine Frage zu den Formalia meiner Masterarbeit. Ich schreibe im Bereich Fachdidaktik Mathematik. Auf dem Merkblatt zur Masterarbeit sind einige Verweise zu Formalia zu finden.
Ein Deckblatt vom ZPLA und die eigenstattliche Erklärung habe ich so gefunden. Außerdem steht dort, dass ich einen Abstract in deutsch und englisch anfertigen soll. Für weitere Formalia steht dort:
„Die Modulhand-bücher bzw. die Fachspezifischen Bestimmungen enthalten weitere Angaben zum Abschlussmodul.“
In der PO der Lehramtsstudiengänge kann ich allerdings nichts weiteres finden. Wonach richte ich mich also bzgl. Seitenrand, Zitiervorschriften oder ähnlichem?
Liebe Grüße und Danke!
Liebes Blog-Team,
ich komme aus einem Nicht-EU-Land und studiere Deutsch/Englisch auf Gymnasiallehramt an der Uni Hamburg. Im Sommer 2018 habe ich vor, mich für das Masterstudium zu bewerben.
Bei der Bewerbung für das Bachelorstudium benötigte ich 2014 einen Sprachnachweis meiner Deutschkenntnisse und keinen Sprachnachweis meiner Englischkenntnisse.
Wie sieht es mit den Sprachnachweisen bei der Masterbewerbung aus? Soll ich irgendwelche Zertifikate vorlegen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
feux033
Hallo,
ich studiere Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe 1 und bin momentan dabei meine Bachelorarbeit in Erziehungswissenschaften – Fachdidaktik Deutsch zu schreiben.
Wo finde ich ein Merkblatt, auf dem steht, welche Formalien und welche Gliederung eingehalten werden muss?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
ich fange gerade mit meiner Masterarbeit an und bin auf der Suche nach Hinweisen zur Formatierung der Masterarbeit im Fach Erziehungswissenschaft. Im Merkblatt zur Anfertigung steht lediglich etwas von „genauere Beschreibungen zu den Formalia“ wären in den Modulbeschreibungen des jeweiligen Faches zu finden.
Leider habe ich nirgendwo, nicht in den Modulbeschreibungen, den FSBs, den Studien- und Prüfungsordnungen etc., Hinweise zu Seitenrand etc gefunden.
Könnt ihr mit einen Tipp geben, wo ich etwas dazu erfahren kann?
Danke euch vielmals!
Hallo liebes Blog-Team,
ich sitze gerade an meiner BA für LAPS im Fach Erziehungswissenschaft. Nun habe ich gar keine Ahnung, welche Formalien ich beachten muss. Auf der Seite des ZPLA konnte ich lediglich diesen Absatz hier finden:
Für die Bachelorarbeit wird ein Umfang von 25-35 Seiten empfohlen. In der Regel sollten die Formalien zu Schriftgröße, Absatzformat und Seitenrändern in der Modulbeschreibung des jeweiligen Abschlussmoduls in den fachspezifischen Bestimmungen enthalten sein. Sind dort keine Vorgaben zu finden dann gelten die allgemein üblichen Formatierungen.
Leider konnte ich in den FSB nichts dazu finden oder ich habe es einfach übersehen.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Sonnige Grüße
Christine
Liebes Lehramtsblog-Team,
ich studiere Philosophie und Russisch auf Gymnasiallehramt im 8. Bachelorsemester und plane kümmere mich zur Zeit um meine Bachelorarbeit. Ich werde in meinem zweiten Fach Russisch schreiben und möchte nachfragen, nach welcher prüfungsordnung ich mich richten muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Jana
Moin,
ich muss gerade zum ersten Mal ein Abstract schreiben – für meine Masterarbeit in der Erziehungswissenschaft. Gibt es da besondere Vorgaben?
Moin liebes Team,
Heute habe ich eine Frage bezüglich der Prüfungsversuche bei LAPS. Generell habe ich es so verstanden, dass man drei Prüfungsversuche beim Modulabschluss hat. Sollten alle drei Versuche verbraucht sein, dann wird man für das Fach zwangsexmatrikuliert. Nun habe ich in einer meiner POs gelesen, dass man „mindestens drei Prüfungsversuche“ hat. Nun haben mir auch Kommilitonen erzählt, dass es wohl auch noch zu einem Gnadenversuch kommen kann. Es betrifft mich zwar alles gerade nicht, aber dennoch würde mich interessieren, ob das stimmt.
Hier die PO. Bei Paragraph 10 (S. 27) findet man das bei Punkt (1) im ersten Satz:
https://www1.theologie.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge/lehramt/unterlagen/handbuch_bachelor.pdf
Ganz liebe Grüße
Guten Tag!
Ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit im Fach Kunst. Im ZPLA – Merkblatt steht, dass wenn in den FSB keine Angaben zu Formalia vorhanden sind, gelten allgemeine Formalia.
„In der Regel sollten die Formalien zu Schriftgröße, Absatzformat und Seitenrändern in der Modulbeschreibung des jeweiligen Abschlussmoduls in den Fachspezifischen Bestimmungen enthalten sein. Sind dort keine Vorgaben zu finden dann gelten die allgemein üblichen Formatierungen.“
Im Fach Kunst geht es aber neben dem Schreiben der Arbeit auch um eine entsprechende Gestaltung der Arbeit. Bei mir ist diese Gestaltung durch ein Verweissystem eng mit dem Inhalt verwoben.
Deswegen möchte ich die nicht zu umgehenden Formalien frühzeitig abklären.
Was genau fällt also unter allgemein übliche Formatierung? Auch ein klassisches Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen, Überschriften, eine bestimmte Schriftgröße, etc.?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!