Liebes Zulassungsteam,
in der Checkliste zum Master steht, dass man entweder sein Bachelorzeugnis oder den Leistungskontoausdruck aus STiNE sowie die Anmeldung der Bachelorarbeit einreichen muss. Im Feld daneben steht Folgendes „amtlich beglaubigt* oder Original-bescheinigung“. (www.uni-hamburg.de/checklistemaster)
Da wir ja keinen Ausdruck bescheinigen lassen koennen, wollte ich noch einmal explizit nachfragen und bestaetigt wissen, dass uns der einfache Ausdruck unseres Leistungskontos zum Zeitpunkt der Bewerbung sowie der Ausdruck der Anmeldung der Bachelorarbeit ausreicht?
Lieben Dank!