Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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STiNE-Ausdruck Leistungskonto

20. August 2015 fetx156 4 Kommentare

Liebes Zulassungsteam,

in der Checkliste zum Master steht, dass man entweder sein Bachelorzeugnis oder den Leistungskontoausdruck aus STiNE sowie die Anmeldung der Bachelorarbeit einreichen muss. Im Feld daneben steht Folgendes „amtlich beglaubigt* oder Original-bescheinigung“. (www.uni-hamburg.de/checklistemaster)
Da wir ja keinen Ausdruck bescheinigen lassen koennen, wollte ich noch einmal explizit nachfragen und bestaetigt wissen, dass uns der einfache Ausdruck unseres Leistungskontos zum Zeitpunkt der Bewerbung sowie der Ausdruck der Anmeldung der Bachelorarbeit ausreicht?

Lieben Dank!

Masterabschluss nur immatrikuliert möglich?

06. Februar 2015 fesy019 2 Kommentare

Hallo! Ich bin gerade dabei, meine Masterarbeit (LaGym) zu schreiben und plane, diese vor Ende dieses Semesters abzugeben. Die mündliche Prüfung werde ich allerdings erst zu Beginn des nächsten Semesters machen können. Außerdem müssen noch ein paar LPs aus den letzten Semestern in Stine eingetragen werden. Muss ich dafür auch im nächsten Semester immatrikuliert sein? Und wenn nicht, reicht, es, wenn ich den Semesterbeitrag nicht bezahle, oder muss ich mich auf anderem Wege exmatrikulieren lassen?
Vielen Dank und beste Grüße

Rückmeldung Master

08. September 2014 Thies 2 Kommentare

Hallo zusammen,
ich werde zum Wintersemester meinen Master LaGym beginnen und wollte wissen, wann wir in Stine sehen, ob wir richtig eingeschrieben sind?
Eigentlich würde ich gerne noch Module für meine Unterrichtsfächer in der ersten Anmeldephase wählen…
Danke und schöne Grüße,
Thies

Immatrikulation Master

01. September 2014 fekx050 Ein Kommentar

Hi liebes Forum,

zunächst mal danke, dass Ihr euch um die Anliegen der Studierenden immer so schnell kümmert!

Ich habe noch mal eine Frage zu den Unterlagen für das Master Studium. Gem. der Checkliste zur Einreichung von Unterlagen für die Lehrämter sollen meistens die „Originalbescheinigungen oder amtlich beglaubigte Kopien“ eingereicht werden. (Z.B der Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung min. 120 LP erreicht waren usw.)
Ist jetzt der Leistungskonto Ausdruck in Stine eine Originalbescheinigung und benötigt man als Bewerber, der seinen Bachelor an der Uni HH macht, gar keine beglaubigte Kopien? Ich werde noch nicht alle Leistungen erbracht haben, daher kann ich noch kein Abschlusszeugnis einreichen.
Wäre nett, wenn Ihr mich da noch mal kurz aufklären könntet.

Danke und Gruß
Björn

Studienfachwechsel

20. August 2014 fesx458 Ein Kommentar

Hallo zusammen,
ich hatte mich über Stine für einen Studienfachwechsel (ich habe eins meiner beiden Fächer ausgewechselt) beworben und bin von der Uni jetzt angenommen worden. Muss ich jetzt denen alle Unterlagen nochmal schicken. Mir wurde der normale Zulassungsbescheid zu geschickt, allerdings bin ich ja schon immatrikuliert, damit sollten doch mein Abiturzeignis, mein Personalausweis, der Krankenversicherungsnachweis, etc. denen schon vorliegen. Muss ich das der Uni nochmals alles zu kommen lassen?

Vielen Dank im Voraus

Einschreibung Masterstudium

19. August 2014 ferx216 3 Kommentare

Liebes Lehramtsblog-Team.
Ich habe soeben meinen Zulassungsbescheid fürs M.Ed für die UniHH bekommen. Dort wird verlangt, dass meine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen muss. In der Checkliste, durch die ein Link im Zulassungsbescheid hinweist, steht angegeben, dass eine einfache, unbeglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ausreicht. Ferner sagt die Checkliste, dass die Hochschulzugangsberechtigung nur vorgelegt werden muss (als einfache Kopie), wenn man aktuell NICHT an der UniHH eingeschrieben ist, wobei der M.Ed-Zulassungsbescheid fordert, dass die Hochschulzugangsberechtigung IMMER amtlich beglaubigt vorliegen muss. Was stimmt denn jetzt? Muss ich das Abiturzeugnis beglaubigen lassen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe 🙂

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