Hallo liebes Team,
Ich entschuldige mich im Voraus für die sehr laaaaaaaaaange Meldung 🙂
Da ich mein vorheriges Studium (Fächer Latein und Griechisch) anerkennen gelassen habe, muss ich „nur“ die Erziehungswissenschaft-LP erwerben, um mein LAGym-Bachelor zu absolvieren. Im WS 2015/16 habe ich schon die Kurse der 1., 3. und 5. Semester besucht; ab April werde ich dann alle im Sommersemester angebotene Kurse besuchen. Das heißt, ich muss dann nur das integriertes Schulpraktikum machen.
Das wollte ich im WS 2016/17 machen und im SS 2017 mit meinem abgekürzten Masterstudium anfangen aber ich habe grade erfahren, dass man nur im Wintersemester einen Master anfangen kann. So würde ich ein ganzes Semester (SS 2017) vergeuden. Ist es korrekt, oder…? Gibt es in meinem Fall (bzw. im Fall eines abgekürzten Studiums) eine Ausnahme?
Falls nein, wie ich leider vermute, darf ich nun – im Sommersemester 2016 – das Praktikum machen? Im Internet habe das gelesen: „Schulpraktikum: 20 Arbeitstage als 4-wöchiges Blockpraktikum oder semesterbegleitend“, heißt das, dass es eine Möglichkeit gibt, das Praktikum während des Semesters durchzuführen?
Vielen Dank im Voraus für die Aufmerksamkeit und Antworten,
Liebe Grüße
G.