Liebe Studierende,
es gibt zum WiSe 2013/14 eine neue und für alle (außer für Studierende des Lehramts an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) geltende Prüfungsordnung für die BA- und MA-Lehramtsstudiengänge.
Aber, so fragt Ihr Euch jetzt vielleicht, was ändert sich denn eigentlich genau in meinem Studium? Es gibt vier Punkte, die Euch besonders interessieren dürften:
1. Modulfrist überschritten, was mache ich nun? Man muss seine Module nicht mehr in einer Modulfrist abschließen. Natürlich habt Ihr dann immer noch Eure drei normalen Prüfungsversuche, die auch wahrgenommen werden müssen. Solltet Ihr aber mit einem Modul vor dem WiSe 13/14 gestartet haben, gilt für dieses eine nette Übergangsregelung mit sogar ganzen vier Prüfungsversuchen, vorausgesetzt es lag vor dem Beginn des WiSe 13/14 mindestens ein Prüfungsversuch vor.
2. Ich würde gerne bei meiner mündlichen MA-Prüfung beide Prüfer aus einem anderen Fach als Erziehungswissenschaft haben, geht das? Ja, das geht, wenn Du Deine Masterarbeit beispielsweise in Deinem ersten Unterrichtfach schreibst, darf der zweite mündliche Prüfer auch aus dem Fach kommen, wenn er denn eine erziehungswissenschaftliche Qualifikation besitzt. Wenn Ihr das in Anspruch nehmen wollt, reicht ein formloser Antrag beim ZPLA.
3. Ich werde während der Abschlussarbeit schwerwiegend krank. Kriege Ich dann zusätzliche Zeit eingeräumt? Ja, auch das hat sich wohlwollend geändert. Wenn Du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, ist die Beantragung einer Verlängerung problemlos machbar. Die Verlängerung darf allerdings nicht mehr als die Hälfte Deiner ursprünglichen Bearbeitungszeit betragen.
4. In welchen Teilbereich fließt eigentlich meine Note aus dem Kernpraktikum ein? Die Note des Kernpraktikums fließt nun in die Note des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft ein.
Die neuen Prüfungsordnungen findet Ihr hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html. Es gibt hinsichtlich der neuen Prüfungsordnungen auch eine interessante Mitteilung des ZPLA: http://www.uni-hamburg.de/zpla/aktuelles/detail.html?1387178728.