Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Neue BA- und MA- Prüfungsordnung

24. Januar 2014 Alexander Limmer 3 Kommentare

Liebe Studierende,

es gibt zum WiSe 2013/14 eine neue und für alle (außer für Studierende des Lehramts an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) geltende Prüfungsordnung für die BA- und MA-Lehramtsstudiengänge.

Aber, so fragt Ihr Euch jetzt vielleicht, was ändert sich denn eigentlich genau in meinem Studium? Es gibt vier Punkte, die Euch besonders interessieren dürften:

1. Modulfrist überschritten, was mache ich nun? Man muss seine Module nicht mehr in einer Modulfrist abschließen. Natürlich habt Ihr dann immer noch Eure drei normalen Prüfungsversuche, die auch wahrgenommen werden müssen. Solltet Ihr aber mit einem Modul vor dem WiSe 13/14 gestartet haben, gilt für dieses eine nette Übergangsregelung mit sogar ganzen vier Prüfungsversuchen, vorausgesetzt es lag vor dem Beginn des WiSe 13/14 mindestens ein Prüfungsversuch vor.

2. Ich würde gerne bei meiner mündlichen MA-Prüfung beide Prüfer aus einem anderen Fach als Erziehungswissenschaft haben, geht das? Ja, das geht, wenn Du Deine Masterarbeit beispielsweise in Deinem ersten Unterrichtfach schreibst, darf der zweite mündliche Prüfer auch aus dem Fach kommen, wenn er denn eine erziehungswissenschaftliche Qualifikation besitzt. Wenn Ihr das in Anspruch nehmen wollt, reicht ein formloser Antrag beim ZPLA.

3. Ich werde während der Abschlussarbeit schwerwiegend krank. Kriege Ich dann zusätzliche Zeit eingeräumt? Ja, auch das hat sich wohlwollend geändert. Wenn Du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, ist die Beantragung einer Verlängerung problemlos machbar. Die Verlängerung darf allerdings nicht mehr als die Hälfte Deiner ursprünglichen Bearbeitungszeit betragen.

4. In welchen Teilbereich fließt eigentlich meine Note aus dem Kernpraktikum ein? Die Note des Kernpraktikums fließt nun in die Note des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft ein.

Die neuen Prüfungsordnungen findet Ihr hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html. Es gibt hinsichtlich der neuen Prüfungsordnungen auch eine interessante Mitteilung des ZPLA: http://www.uni-hamburg.de/zpla/aktuelles/detail.html?1387178728.

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3 Kommentare

  1. Tina sagt:

    Gilt die Abschaffung der Modulfrist denn auch für die unterschiedlichen Fächer im BA/MA oder „nur“ für die Lehrveranstaltungen des Bereichs Erziehungswissenschaften? Ich habe leider nichts genaues dazu finden können, deshalb frag ich 😉

    Grüße und vielen Dank schon im Voraus!

  2. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Die Änderungen gelten nicht nur für Erziehungswissenschaften sondern auch für die Teilstudiengänge (Unterrichtsfächer) . Die Module sind fachunabhängig nicht mehr zwingend innerhalb der Modulfrist zu absolvieren. Allerdings wurde jetzt als erstes die Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge geändert, d. h. die fachspezifischen Bestimmungen für die jeweiligen Teilstudiengänge sind noch nicht an die neue Situation angepasst. Sobald Du Dich aber für eine Veranstaltung innerhalb eines Moduls angemeldet hast, bekommst Du drei reguläre Prüfungstermine vom Fachbereich für die Modulabschlussprüfung zugewiesen. Die unterschiedlichen Fachbereiche regeln und setzen diese Prüfungstermine selbst. Daher erkundige Dich doch bitte bei Deinem zuständigen Studienbüro bzw. bei Deinem/Deiner zuständigen Dozent/in.

    Die neuen Prüfungsordnungen findest Du hier: http://www.uni-hamburg.de/zpla/informationen/pruefungsordnungen.html. Es gibt hinsichtlich der neuen Prüfungsordnungen auch eine interessante Mitteilung des ZPLA: http://www.uni-hamburg.de/zpla/aktuelles/detail.html?1387178728.

  3. fejy088 sagt:

    Weiß jemand, warum ungeachtet dessen im Stine-Konto bei den ganzen erziehungswissenschaftlichen Modulen immer noch Modulfristen vermerkt sind? Das irritiert mich. (Bei den Teilstudiengängen z. B. verschwanden die angegebenen Modulfristen, fielen also sichtbar weg.)
    Ich habe nämlich momentan ein erz.wi. Modul, das theoretisch mit diesem Semester abliefe. Lt. neuer PO dürfte es das ja dann allerdings nicht.

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