Hallo, ich schreibe gerade meine Masterarbeit und habe die Abgabefrist 4. November 16 (voraussichtliche Abgabe früher). Nun ist meine Frage, ob ich mich für das WiSe 16/17 nochmal Rückmelden muss oder ob Note/Zeugnis auch eingetragen bzw. ausgestellt werden, wenn ich schon exmatrikuliert bin? Dankeschön, LG.