Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Immatrikulation nach abgabe masterarbeit?

23. August 2016 ferx382 Ein Kommentar

Hallo, ich schreibe gerade meine Masterarbeit und habe die Abgabefrist 4. November 16 (voraussichtliche Abgabe früher). Nun ist meine Frage, ob ich mich für das WiSe 16/17 nochmal Rückmelden muss oder ob Note/Zeugnis auch eingetragen bzw. ausgestellt werden, wenn ich schon exmatrikuliert bin? Dankeschön, LG.

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  1. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    sofern Du noch Prüfungsleistungen (Abgabe der Masterarbeit, mündliche Prüfung) offen hast, musst Du Dich zurückmelden. Für die Erstellung des Zeugnisses und die Eingabe der Note (falls Du die Arbeit schon im September abgibst) musst Du nicht immatrikuliert sein, allerdings wird die Rückmeldung dringend empfohlen, da Du die Prüfung im Falle eines Nichtbestehens sonst nicht wiederholen kannst.
    Liebe Grüße

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