Hallo zusammen,
ich studieren im 6. Semester Lehramt für Sonderpädagogik und muss meine Bachelorarbeit am 21.08. abgeben. Durch die Korrekturfrist kann es sein, dass ich die Note dafür erst im Oktober erhalte. Da ich aber nicht direkt den Master weiterstudiere, ist nun meine Frage, ob ich im kommenden Wintersemester noch immatrikuliert sein muss? Also konkret: Muss ich den Semesterbeitrag noch einmal bezahlen oder kann ich mein Bachelorzeugnis auch dann noch beantragen, wenn ich bereits exmatrikuliert bin? Wie lange muss ich immatrikuliert bleiben, damit alles ohne Komplikationen abläuft?
Vielen Dank im Voraus!