Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Kolloquium

19. Juni 2014 fesx657 Ein Kommentar

Gibt es auch zu diesem Zeitpunkt noch die Möglichkeit an einem Kolloquium im Abschlussmodul Bachelor teilzunehmen.
Ich melde mich jetzt erst zur Bachelorarbeit (Lehramt Gymnasien) an.
Herzlichen Dank!

Fehler im Modulhandbuch für Deutsch innerhalb LA-Studiengänge?

10. April 2014 fejy088 5 Kommentare

Moinsen,

geht nicht um mich, sondern eine jüngere Studentin (LAPS), die bald ihre BA-Arbeit in Deutsch schreiben will.
Sie hat am Fachbereich SLM (redaktionelle Anmerkung: Hier wurde ein Name entfernt, siehe Blog-Etikette) die Auskunft erhalten, dass sie eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen hat und zudem eine mündliche Prüfung in einem anderen Teilbereich ablegen muss. – Meines Erachtens sind dies die Bedingungen für die Grundständigen, nicht aber für uns Lehramtsstudierende.

Nun haben wir diverse Infoseiten abgeklopft, darunter
ZPLA Merkblatt zur BA-Arbeit: http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare/download/Merkblatt-zur-Anfertigung-der-Bachelorarbeit.pdf
FSB Deutsch innerhalb LA-Studiengänge: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/FSB_Lehramt_BA_Deutsch_20070905.pdf (hier insbesondere die letzte Seite)

sowie die ZPLA-FAQ zur BA-Arbeit.

Bis hierhin ist alles gut und deckt sich mit meinen Informationen (4 Monate Bearbeitungszeit, keine mündliche Prüfung).

Nun wurde besagte Kommilitonin allerdings auf das aktuelle Modulhandbuch verwiesen, zu finden hier: http://www1.slm.uni-hamburg.de/de/studieren/studiengaenge/lehramtsstudiengaenge/deutsch-ba-med.html

Und schaut man dort auf Seite 37, steht dort plötzlich was von 8 Wochen Schreibzeit plus mündliche Prüfung pipapo.
Was mich jetzt stutzig macht: Bei den Angaben zur „Verwendbarkeit des Moduls“ steht dort plötzlich „Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Deutsche Sprache und Literatur im Hauptfach.“ Und dies wiederum wären doch die Grundständigen?
(In der vorherigen Version dieses Modulhandbuchs auf S. 50 ist wiederum zwar die Verwendbarkeit korrekt angegeben, jedoch auf LA-Gym beschränkt. http://www1.slm.uni-hamburg.de/de/studieren/studienordnungen/modulhandbuch-la-deutsch-auflage5.pdf)

Ich habe der Kommilitonin angeraten, bei den Verantwortlichen mal eindringlich nachzuhaken, weil mir das schwer nach einem Fehler aussieht. Oder sind die Bedingungen für Lehramts-BA-Arbeiten tatsächlich so drastisch verschärft worden? (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.)

Ich weiß, Ihr könnt jetzt im Grunde auch nichts Endgültiges sagen. 😉 Aber mich interessiert zumindest mal Eure Einschätzung dazu bzw. wisst Ihr ggf. mehr als ich oooder ich habe irgendwas übersehen.

Wäre für Hinweise jedenfalls dankbar.

Greetz,
Mel

Bachelor Kolloquium

27. Februar 2014 ferx201 Ein Kommentar

Ich studiere LAS und möchte meine Bachelorarbeit im Fach Behindertenpädagogik schreiben. Dazu muss ich ja an einem Kolloquium teilnehmen. Wie kann ich mich dafür anmelden? In Stine tauchen die Kolloquien zwar auf, man kann sich dafür aber nicht anmelden. Mir wurde gesagt, dass ich mich über das ZPLA anmelden muss. Die sagten, ich soll mich an das Studienbüro wenden. Einen Erstgutachter habe ich auch noch nicht. Ist der notwendig für die Anmeldung zum Kolloquium oder geht das auch erstmal ohne Gutachter?
Danke für die Hilfe!
Lisa

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