Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Betreuung Masterarbeit

28. Mai 2014 fejy088 6 Kommentare

Grüßt Euch,

ich will in Kürze mit meiner Masterarbeit beginnen, voraussichtlich interdisziplinär (Erziehungswissenschaft/Medien).

Nun werde ich aus dem Passus der Prüfungsordnung zu in Frage kommenden Betreuern nicht ganz schlau. Dort ist von der Gruppe der Hochschullehrer bzw. habilitierten Wissenschaftlern die Rede.

Ich habe einen Betreuer in Aussicht, der mein Thema mit viel Interesse betreuen würde. Allerdings ist dieser nur „nicht-promovierter, befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter“. Im Bereich Germanistik darf er schon mal generell keine Masterarbeiten betreuen, weder als Erst-, noch als Zeitbetreuer.
Kann mir jemand sagen, ob das in den Erziehungswissenschaften genauso ist? Bzw. gibt es irgendwie Möglichkeiten, ihn als Betreuer zu haben, auf welchen (Um-)Wegen auch immer?

Vielen Dank schon mal,
Melanie

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6 Kommentare

  1. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Melanie,

    über die Prüfungsberechtigung der Lehrenden entscheiden die jeweiligen Fachbereiche, Details dazu findest du hier: http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=1188. Wenn die Germanistik also der Betreuung einer Abschlussarbeit widerspricht, kann die Erziehungswissenschaft daran leider nichts ändern.
    Mithilfe des entsprechenden Dozenten findest du sicher einen Prüfungsberechtigten, der in einem ähnlichen Forschungsbereich arbeitet, sodass du dein Thema behalten könntest. Dein Wunschdozent könnte dir natürlich trotzdem z.B. bei der Recherche helfen und dich bei der Erstellung deiner Arbeit unterstützen.
    Viel Erfolg!

  2. ++Ergänzung++:

    Bei interdisziplinären Abschlussarbeiten ist zu beachten, dass diese einem Fach (in diesem Fall Deutsch oder Erziehungswissenschaft) zugeordnet werden müssen. Der jeweilige dezentrale Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Zusammensetzung der Prüfenden. Dazu ist zuvor ein Antrag auf Prüfungsberechtigung bei dem jeweilig zuständigen Ausschuss zu stellen. In Deinem Fall wäre es also ratsam, wenn Du Dich zur Frage der Prüferberechtigung im ZPLA beraten läßt.
    Alles Gute für Deine Masterarbeit!

  3. fejy088 sagt:

    Danke Euch beiden für Eure Hilfe. 🙂

    Susanne, nun bin ich etwas verwirrt. Ist es denn überhaupt erfolgversprechend, wenn jener Dozent einen solchen Antrag auf Prüfungsberechtigung stellt, wenn er doch lt. der Germanistik-FSB grundsätzlich nicht prüfungsberechtigt ist für Masterarbeiten? (lt. Steffie können diese FSBs ja nicht ausgehebelt werden, auch nicht durch die Zuordnung der MA zu einem anderen Fachbereich).

    1. Liebe/r Fejy088,

      die FSB regeln nicht die konkrete Prüfungsberechtigung (Näheres dazu findest Du hier: http://www.daslehramtsblog.uni-hamburg.de/?p=1188), sondern die Fachbereiche legen – u.a. je nach Kapazitäten – flexibel fest, wer was prüfen darf. Im Falle von interdisziplinären Abschlussarbeiten sind jedoch zwei Fächer involviert, die unter Umständen verschiedene Regelungen haben. Deshalb ist es in Deinem Fall wichtig, Dich noch einmal beim ZPLA beraten zu lassen. Alles Gute!

  4. fejy088 sagt:

    Hallo Susanne,

    hab vielen, vielen Dank! Ich habe beim ZPLA bereits angefragt und auch schon Antwort erhalten, inkl. eines Formulars zur Beantragung der Prüfungsberechtigung sowie diverser Hinweise, was die zu erfüllenden Kriterien angeht. Es scheint also evtl. noch Hoffnung zu geben, ganz so wie Du sagst.
    Danke für den Impuls, doch nochmal nachzuhaken. (Ich hatte es nämlich schon aufgegeben, weil die bisherigen Aussagen dazu recht eindeutig und fix klangen.)

    Viele Grüße,
    Melanie

  5. Liebe Melanie!

    Das freut mich zu hören – wir wünschen Dir weiterhin gutes Gelingen für Deine Masterarbeit!

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