Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Zulassung Master

03. Juni 2014 ferx136 3 Kommentare

Hallo!
In Stine bei der Bewerbung habe ich gesehen, dass im Master Lehramt Gymnasium bei allen Fächern zulassungsfrei steht. Bedeutet das, dass alle einen Masterplatz in ihren Fächern bekommen?

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Liebe/r ferx136,

    Das bedeutet es leider nicht. Dass die Unterrichtsfächer im WiSe 2014/15 zulassungsfrei sind, bedeutet nur, dass es für die Unterrichtsfächer keine Begrenzung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Studienplätze gibt. Da für die Master of Education-Studiengänge aber gilt, dass man in allen Teilstudiengängen zugelassen werden muss, um einen Studienplatz für den gesamten Masterstudiengang zu erhalten, muss man auch in Erziehungswissenschaft zugelassen werden, um insgesamt für einen Master of Education-Studiengang zugelassen werden zu können. Erziehungswissenschaft ist aber für die Master of Education-Studiengänge auch im WiSe 2014/15 nicht zulassungsfrei. Das bedeutet also, dass nur diejenigen, die in Erziehungswissenschaft zugelassen werden, auch einen Platz in ihren Unterrichtsfächern erhalten.

  2. Thies sagt:

    Hallo,
    ich hätte hierzu auch noch eine Frage und zwar:
    Man bewirbt sich also mit der Note, die sich aus den Ergebnissen der Erziehungswissenschaften Module zusammensetzt, richtig?
    Und gibt es irgendwo etwas zum NC der letzten Jahre für den Master zu finden?
    Ich habe leider nur eine Liste für den Bachelor finden können.
    Danke und schöne Grüße!

  3. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Hallo Thies,
    bei der Online-Bewerbung muss man zwar auch die Fachnoten angeben, bei der Auswahl für die Zulassung zählt aber hinterher nur die derzeitige Gesamtnote der Erziehungswissenschaften. NC-Werte für die Master of Education-Studiengänge der letzten Jahre gibt es nicht, da das Auswahlverfahren zum Wintersemester 2014/15 geändert wurde (Siehe „Aktuelle Meldungen“ hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de). Die Werte aus den Verfahren der letzten Jahre sagen daher hinsichtlich des diesjährigen Verfahrens nichts aus.

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