Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Hinweise zum Übergang Bachelor-Master

18. Februar 2015 Birte Schelling Keine Kommentare

Liebe Studierende,

Da der 31.03. und damit der letzte Termin der endgültigen Umschreibung in den Master of Education für alle vorläufig eingeschriebenen unter Euch langsam näher rückt und uns schon einige Fragen zu dem Thema erreicht haben, hier noch einmal eine kleine Zusammenfassung der Dinge, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gibt, damit keine Verwirrung entsteht:

1. Masterumschreibung: Bis zum 31.03. müssen alle Eure Noten aus dem Bachelor eingetragen sein und Euer BA-Zeugnis muss beim ZPLA beantragt sein. Das Formular zur Beantragung findet ihr hier: http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare.html). Wenn Euer Antrag vorliegt, werdet ihr, wenn ihr Euren BA in Hamburg abgeschlossen habt, automatisch in den Master umgeschrieben, weil das ZPLA dem Team Bewerbung und Zulassung im CampusCenter Bescheid gibt. Kümmert Euch in diesem Zusammenhang bitte frühzeitig darum, dass Eure Dozent/innen Eure Noten aus dem Bachelor eintragen, da ihr kein Zeugnis beantragen könnt, wenn Eure Noten nicht eingetragen sind! Weitere Infos dazu findet ihr auch hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-studienverlauf-med/236-vorl-einschreibung
2. BAföG: Um im Master weiter BAföG zu erhalten, müsst ihr selbst beim BAföG-Amt Euer Zeugnis oder (wenn ihr spät dran seid) eine Bestätigung des ZPLA einreichen, aus der hervorgeht, dass ihr den Bachelor abgeschlossen habt und nun offiziell im Master seid. Ans BAföG-Amt übermittelt das ZPLA nichts für Euch. Weitere Infos dazu findet ihr auch hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/faq-bama-uebergang/77-bafoeg
3. Kernpraktikum: Für die Zuteilung der Plätze im Kernpraktikum soll von den im 1. Mastersemester eingeschriebenen Studierenden bis zum 31.03.2015 eine Kopie des BA-Zeugnisses oder eine Leistungspunkte-Übersicht beim ZLH eingereicht werden, damit dort sicher gestellt werden kann, dass ihr genug Leistungspunkte habt, um im Master bleiben und das Kernpraktikum machen zu können. Dies dient der Organisation des Kernpraktikums und hat mit der Umschreibung in den Master of Education nichts zu tun.

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