Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterarbeit

09. April 2016 fery390 3 Kommentare

Hallo,

ich studiere im 4. Mastersemester auf LAPS und möchte im WiSe 2016/17 meine Masterarbeit schreiben. Ich wollte wissen, ob man dafür wieder im Vorfeld eine bestimmte Anzahl von CPs errreicht haben muss, wenn ja wie viele? Und bis wann spätestens müsste ich mich für das Abschlussmodul anmelden, wenn ich die MA im WiSe schreibe? Für die BA gab es damals so eine Frist, dass man zu dem Zeitpunkt sein Thema beim ZPLA eingereicht haben muss…

Liebe Grüße

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Markus Friedrich sagt:

    Liebe/r fery390,

    um zur Masterarbeit zugelassen zu werden, musst Du 45 Leistungspunkte nachweisen können. Danach kannst Du die Masterarbeit anmelden. Allerdings solltest Du Dich in dem Teilstudiengang, in dem Du Deine Arbeit schreiben möchtest, über die genauen Modalitäten informieren. Je nachdem, ob in der Modulbeschreibung Deines Teilstudiengangs etwa ein Kolloquium oder andere Veranstaltungen vorgesehen sind, musst Du natürlich die damit in Zusammenhang stehenden Fristen einhalten. Die speziellen Voraussetzungen Deines Teilstudiengangs kannst Du den Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html

    Im Antrag auf Anfertigung der Masterarbeit findest du im Anhang ein Merkblatt zur Masterarbeit. Dort findest Du alle relevanten Informationen gebündelt an einem Ort: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare-merkblaetter/download/master/up-antrag-masterarbeit.pdf

    Der Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit steht Dir frei. Was Du vielleicht mit einer Frist verwechselt hast, ist eine Empfehlung des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA): Wenn Du die Arbeit im Laufe des Monats März anmeldest, kann man davon ausgehen, dass Du Dein Studium rechtzeitig abschließen kannst, um Dich im Anschluss für den Vorbereitungsdienst in Hamburg zum 1. Februar des Folgejahres zu bewerben. Weitere Informationen findest Du unter Punkt 7 in den FAQ des ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-master.html

    Liebe Grüße,
    Markus

  2. fery390 sagt:

    Danke für die Antwort! Ich habe aber noch einige Nachfragen. Also zunächst einmal, schreibe ich meine MA in den Erziehungswissenschaften. Der Zeitpunkt der Zeugnisausstellung und die damit zusammenhängende Bewerbung zum Ref. spielt für mich erstmal keine so große Rolle. Ich wollte nur wissen, ob es möglich ist, dass ich mich für’s kommende WiSe zurückmelde und die MA dann im November, wahrscheinlich eher Dezember anmelde? Ich werde nämlich vorher nicht dazu kommen, mich gedanklich damit zu beschäftigen hinsichtlich des Themas. Das bedeutet, ich müsste sie etwa Ende April abgeben. Damit gehe ich ja in das nächste Semester rein. Muss ich mich hierfür nochmal zurückmelden mit dem Semesterbeitrag, um immatrikuliert zu bleiben bis zur Zeugniserstellung oder?

  3. Steffie Dahms sagt:

    Hallo,
    die Anmeldung zur Masterarbeit im laufenden Semester ist kein Problem, auch wenn Du keine Veranstaltungen mehr in diesem Semester besuchst. Für das Sommersemester müsstest Du Dich noch mal zurückmelden, da Du bis zum Eintrag der Note in Stine immatrikuliert sein musst.
    Liebe Grüße

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