Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bachelorarbeit Abgabe

29. November 2016 Isabell 3 Kommentare

Hallo,
ich möchte in diesem Semester (WiSe16/17) meine Bachelorarbeit schreiben und sie Anfang Dezember anmelden.Da ich für die Arbeit 4 Monate Zeit habe wird mein Abgabetermin dann Anfang April sein – das ist aber ja schon offiziell Anfang des nächsten Semesters (SoSe17). Muss ich dann für das Semester noch extra Semesterbeitrag bezahlen, weil ich im Grund dann ja schon exmatrikuliert bin? Oder zählt nur das Datum an dem ich die Arbeit angemeldet habe?

LG 🙂

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3 Kommentare

  1. Steffie Dahms sagt:

    Liebe Isabell,
    um Prüfungen ablegen zu können, musst Du immatrikuliert sein. Als Prüfungsdatum bei Abschlussarbeiten zählt das Datum der Abgabe. Wenn Du Anfang April abgibst, müsstest Du den Semesterbeitrag also noch für das Sommersemester zahlen, wirst Du früher fertig und gibst bereits Ende März ab, nicht. Es wird allerdings ausdrücklich empfohlen, bis zum Eintrag der Note immatrikuliert zu bleiben, da Du sonst im Falle eines nicht bestehens kein Recht auf einen weiteren Prüfungsversuch hättest.
    Liebe Grüße

  2. Isabell sagt:

    Wie funktioniert das mit dem immatrikuliert bleiben?

    Ich habe jetzt gestern meine Bachelorarbeit abgegeben und auch alle anderen Seminare und Leistungen erbracht (hab meine 180 CP und bin jetzt fertig). Meinen Master möchte ich allerdings erst im Oktober wieder anfangen und in der Zwischenzeit Praktika machen. Allerdings ist es 1.) sehr schwierig als Absolvent ein Praktikum zu bekommen und 2..) habe ich jetzt erst eins gefunden, wo ich ab frühestens Mai beginnen würde. Den April wäre ich aber dementsprechend arbeitslos. Um da ein großartiges Hin-und-Her mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit zu vermeiden, wollte ich gerne immatrikuliert bleiben. Geht das? Oder werde ich sobald meine Bachelorarbeit benotet ist automatisch exmatrikuliert auch, wenn ich jetzt für das nächste Semester den Semesterbeitrag zahle? (Das wäre dann mein 6. Fachsemester, also würde ich mit dem Immatrikuliert-Bleiben auch nicht die Regelstudienzeit überschreiten)
    Wen muss ich dahingehend kontaktieren?

  3. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Liebe Isabell,

    Der Zeitpunkt der Exmatrikulation hängt nicht am Zeitpunkt der Benotung der Bachelorarbeit bzw. der letzten erbrachten Leistung, sondern an dem Zeitpunkt, zu dem Du Dein Zeugnis bekommst. Du wirst nach Abschluss zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Du Dein Zeugnis erhalten hast. Sofern Du Dein Zeugnis also erst im Sommersemester bekommst, kannst Du auch das Sommersemester über immatrikuliert bleiben, wenn Du Dich noch einmal zurückmeldest.

    Wichtig zu wissen ist aber, dass Krankenkassen häufig den Zeitpunkt des Abschlusses als Enddatum des Studierendenstatus betrachten und nicht den Zeitpunkt der Exmatrikulation. Daher solltest Du mit Deiner Krankenkasse trotz des möglichen Hin-und-Her auf jeden Fall klären, wie Du mit diesem Semester zwischen Bachelor und Master umgehen solltest, weil es ansonsten später Nachzahlungsforderungen für erhöhte Beiträge geben kann – besonders dann, wenn Deine Praktika bezahlt sein sollten. In Bezug auf die Agentur für Arbeit musst Du aber nichts unternehmen- zumindest nicht, wenn Du nicht vor hast, in naher Zukunft Arbeitslosengeld zu beantragen, was während Du immatrikuliert bist ohnehin so gut wie nicht möglich ist.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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