Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Exmatrikulation / Masterarbeit

11. August 2018 ferx538 Ein Kommentar

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Rückmeldung zum Wintersemester 18/19. Ich schreibe aktuell an meiner Masterarbeit, mein in Stine eingetragener Prüfungstermin ist Mitte November, ich werde aber voraussichtlich vor der Zeit fertig. Bis zu welchem Tag kann ich die Arbeit einreichen, sodass ich mich nicht für das WiSe 18/19 immatrikulieren muss. Bzw. besteht die Möglichkeit überhaupt, wenn jetzt bereits feststeht, dass ich die abschließende Masternote erst im Wintersemester bekomme?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

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  1. uvnv333 sagt:

    Liebe/r ferx538,

    um Prüfungen ablegen zu können, musst Du immatrikuliert sein. Als Prüfungsdatum bei Abschlussarbeiten zählt das Datum der Abgabe. Wenn Du vor dem neuen Semester abgibst, müsstest Du theoretisch nicht weiter immatrikuliert bleiben. Das Zeugnis könntest du auch ohne immatrikuliert zu sein beantragen. Es wird allerdings ausdrücklich empfohlen, bis zum Eintrag der Note immatrikuliert zu bleiben, da Du da Du auch im Falle eines nicht Bestehens kein Recht auf einen weiteren Prüfungsversuch hast, wenn Du nicht mehr immatrikuliert bist. Du kannst Dich aber auch verspätet zurückmelden, wenn der Fall eintreten sollte, dass Du nicht bestehst, eine verspätete Rückmeldung ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/semesterstart/rueckmeldung.html .

    Viele Grüße
    Melina

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