Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Sprachnachweis

18. August 2018 fkwx201 5 Kommentare

Moin,

Ich habe eine Zulassung für das Fach Spanisch bekommen (Fachwechsel). Jetzt muss ich nochmal alles zur Uni schicken (Abi, Krankenkassennachweis etc.) und halt den Sprachnachweis. Mein Spanisch-Niveau steht auf meinem Abitur Zeugnis, welches ich ja eh abgebe. Brauche ich dann noch einen gesonderten Nachweis? Oder nochmal die letzte Seite vom Abi, auf der es steht?

Beste Grüße

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5 Kommentare

  1. uvnv333 sagt:

    Liebe/r fkwx 201,

    Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so ist nach der Zulassung eine Zeugniskopie einzureichen. Geht aus den Schulzeugnissen hervor, dass 5 Jahre lang Spanisch belegt wurde, gilt dies als Nachweis von 300 Unterrichtsstunden und die Zeugniskopien reichen als Nachweis aus.
    Du musst also nicht zweimal dein Abiturzeugnis abgeben und auch nicht die letzte Seite zusätzlich abgeben.

    Viele Grüße

    Melina Hötzsch

  2. fkwx201 sagt:

    Dankeschön für die Antwort. Ich hatte im Abitur nicht Spanisch aber auf meinem Abiturs-Zeugnis steht das erworbenes
    Sprachniveau. (Also das Sprachniveau nach den 300 Stunden). Also nur 2 mal die letzte Abi Seite oder all die Zeugnisse in denen ich Spanisch hatte?

    Beste Grüße

  3. uvnv333 sagt:

    Liebe/r fkwx 201,

    alles klar, dann musst Du tatsächlich alle Ganzjahreszeugnisse einreichen, damit ersichtlich ist, dass Du 5 Jahre Spanisch hattest.

    Viele Grüße
    Melina Hötzsch

  4. fkwx201 sagt:

    Dankeschön Melina,

    ich habe nicht direkt 5 Jahre Spanisch gehabt. Ich habe das Sprachniveau B1. Reicht das denn nicht für Spanisch als Lehramtsfach in LAPS? Ich mache mir ein wenig Sorgen.

    Viele Grüße

  5. uvnv333 sagt:

    Liebe/r fkwx 201,

    dann habe ich leider keine gute Nachrichten für dich. Das reicht als Nachweis nicht aus und damit wird die Immatrikulation zurückgezogen. Du kannst dich im nächsten Verfahren noch einmal bewerben und müsstest bis dahin dann einen entsprechenden Sprachnachweis erbringen könne.

    Viele Grüße
    Melina Hötzsch

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