Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Immatrikuliert bleiben nach Erhalt der Note für die MA

14. Januar 2019 ferx131 Ein Kommentar

Hallo liebes Lehramtsblog-Team,
ich habe Anfang des aktuellen Wintersemesters meine letzte Prüfung im Masterstudium absolviert. Aktuell bin ich im Ausland und kann frühestens erst im August 2019 ins Referendariat starten. Bis dahin würde ich nach Möglichkeit gern weiter immatrikuliert bleiben.
Ich habe gelesen, dass die Exmatrikulation erst zum Ende des Semesters erfolgt, in dem das Abschlusszeugnis beantragt wird – vorausgesetzt, der Semesterbeitrag wird rechtzeitig gezahlt.
Heißt das also, dass ich, wenn ich erst Anfang des Sommersemesters mein Zeugnis beantrage, noch bis zum Beginn des Referendariats immatrikuliert bleiben kann?
Herzlichen Dank für die Hilfe und viele Grüße!

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  1. uvnv333 sagt:

    Liebe/r ferx131,

    ja, du bleibst immatrikuliert, wenn du das Zeugnis erst im Sommersemester beanträgst und den Semesterbetrag überweist.

    Viele Grüße
    Melina Hötzsch

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