Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Maximale Studiendauer vor Exmatrikulation

30. Januar 2019 fesx581 Ein Kommentar

Hallo,

ich arbeite neben dem Studium, das ich seit zwei Semestern in Teilzeit studiere und habe dazu eine grundsätzliche Frage:

wie lange ist die maximale Studiendauer, die ich an der Uni Hamburg studieren darf, wann werde ich exmatrikuliert?
In der Hochschulordnung ist die Rede von der doppelten Regelstudienzeit inklusive zweier Semester – gilt das noch?
Was bedeutet dies, wenn ich in Teilzeit immatrikuliert bin, verlängert sich dann die Frist auf die vierfache Regelstudienzeit inklusive zwei Semester?
Wie wird die maximal mögliche Studienzeit berechnet, wenn man einige Semester in Vollzeit und einige in Teilzeit studiert hat?

Danke für die Rückmeldung

Viele Grüße

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  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fesx581,

    An der Uni Hamburg gibt es derzeit keine maximale Studiendauer, aufgrund der bloßen Dauer Deines Studiums wirst Du also nicht exmatrikuliert. Du musst aber beachten, dass Du, bevor Du die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreitest, in allen Teilfächern, in denen Du noch nicht alle Leistungen erbracht hast, eine Studienfachberatung besuchen musst. Die Ansprechpersonen dafür findest Du hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral.html

    Wenn Du in Teilzeit studierst, verlängert sich die Zeit, bis Du an einer Studienfachberatung teilnehmen musst, für jedes Semester in Teilzeit um ein Semester. Wenn Du also z.B. 2 Semester in Teilzeit studiert hast, musst Du erst bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen.

    Beste Grüße
    Birte

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