Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterarbeit Anmeldung

14. Oktober 2019 fesy143 Ein Kommentar

Liebes Blog-Team,
ich möchte meine Masterarbeit in Deutsch schreiben. Muss der Gutachter die Anmeldung direkt ans ZPLA senden oder erst an das Studienbüro der Germanistik?
Und meine zweite Frage: Wenn ich es richtig gelesen habe, dann können beide Gutachter aus der Germanistik sein. Allerdings brauche ich wohl für die mündliche Prüfung einen Gutachter aus den Erziehungswissenschaften. Was mache ich, wenn ich keinen Prüfer finde?
Vielen Dank

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  1. Arne Gildenast sagt:

    Hallo,

    Ich zitiere aus dem Merkblatt für die Masterarbeit (https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare.html):

    „Zum Abschlussmodul werden Sie vom ZPLA angemeldet. Das zu bearbeitende Thema besprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Erstgutachter/In; die/der Erst-gutachter/in setzten das Thema fest und leitet den Antrag unverzüglich an das ZPLA weiter. Zu den Angaben des Antrags zum Punkt „III. Dezentraler Prüfungsausschuss, ggf. Studienbüro“ ist nach Maßgabe des Studienbüros im gewählten Fach zu verfahren. Entweder wird der Antrag von dort an das ZPLA weitergeleitet, oder der Antrag von der/dem Erstgutachter/In wird ggf. mit einer Kopie der aktuellen Prüferbestellung der Fakultät Erzie-hungswissenschaft an das ZPLA weitergeleitet.“

    Es ist richtig, dass für die mündliche Prüfung ein Zweitgutachter mit erziehungswissenschaftlicher Qualifikation benötigt wird. Die Arbeit muss auch einen erziehungswissenschaftlichen Bezug haben, der in der mündlichen Prüfung aufgezeigt werden soll. Hast du denn schon versucht, einen Zweitprüfer zu finden? Ich habe noch nicht gehört, dass die Prüfung nicht stattfinden kann, weil wirklich niemand gefunden werden konnte.

    Viele Grüße,
    Arne

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