Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bachelorarbeit – Status Erstkorrekteur

26. Januar 2014 ferx129 3 Kommentare

Ich konnte aus dem Infoblatt des ZPLA nicht erkennen, ob der Erstkorrekteur für die Bachelorarbeit einen akademischen Titel besitzen muss, oder ob es ausreicht, wenn er/sie Dozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität ist. Letzteres würde es natürlich einfacher machen, einen Prüfer zu finden.

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Einer der Prüfer/innen muss aus der Gruppe der Hochschullehrenden stammen oder habilitierte/r Wissenschaftler/in sein und maßgeblich an der Lehre im Studiengang beteiligt sein. Das muss aber nicht der/die Erstkorrektor/in sein.

  2. ferx129 sagt:

    Was bedeutet denn „aus der Gruppe der Hochschullehrenden“ genau? Hochschullehrende sind für mich auch Dozenten, die keinen Doktortitel o.ä. besitzen, muss also einer der Korrektoren einen akademischen Grad haben, oder nicht?

  3. Steffie Dahms sagt:

    Ein Prüfer muss Hochschullehrender, also Professor oder Privatdozent (PD) sein, wie bereits erwähnt, muss dies nicht der Erstkorrektor sein. Je nach Fachbereich sind i.d.R. auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, manchmal auch nicht-promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen prüfungsberechtigt, verallgemeinern kann man dies jedoch nicht. Hast du dich bereits für einen Dozenten als Prüfenden entschieden, der nicht Prof. oder PD ist, hilft er/sie dir sicherlich gern bei der Suche nach einem zweiten Prüfer. Sprich einfach mal mit deinem gewünschten Dozenten, er/sie wird dir bestimmt gern helfen.

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