Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Immatrikulation Master

01. September 2014 fekx050 Ein Kommentar

Hi liebes Forum,

zunächst mal danke, dass Ihr euch um die Anliegen der Studierenden immer so schnell kümmert!

Ich habe noch mal eine Frage zu den Unterlagen für das Master Studium. Gem. der Checkliste zur Einreichung von Unterlagen für die Lehrämter sollen meistens die „Originalbescheinigungen oder amtlich beglaubigte Kopien“ eingereicht werden. (Z.B der Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung min. 120 LP erreicht waren usw.)
Ist jetzt der Leistungskonto Ausdruck in Stine eine Originalbescheinigung und benötigt man als Bewerber, der seinen Bachelor an der Uni HH macht, gar keine beglaubigte Kopien? Ich werde noch nicht alle Leistungen erbracht haben, daher kann ich noch kein Abschlusszeugnis einreichen.
Wäre nett, wenn Ihr mich da noch mal kurz aufklären könntet.

Danke und Gruß
Björn

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  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Lieber Björn,
    den Ausdruck deines STiNE-Leitungskontos musst Du nicht nochmal extra beglaubigen oder bestätigen lassen. Du hast bis zum 31. März 2015 (Ende des Wintersemesters 2014/15) Zeit, deine gesamten Bachelorleistungen zu erbringen. In dieser Zeit wirst Du dann auch nur vorläufig in das Masterstudium eingeschrieben. Keine Sorge, Du kannst natürlich schon Masterveranstaltungen wählen. Sobald dein Bachelorzeugnis eingereicht wurde, wirst Du komplett in den Master umgeschrieben. Des Weiteren benötigst Du als Uni-HH Absolvent keine beglaubigten Kopien für die vorläufige Einschreibung in den Master. Viel Erfolg!

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