Liebes Team des Lehramtsblogs,
im Zuge der Einschreibung/Immatrikulation zum M. Ed. (Gymnasium) hat sich folgende Frage zum Abschlusszeugnis des Erststudiums ergeben:
Ich habe das Abschlusszeugnis des Bachelors (Lehramt/Gymnasium, an der Uni Hamburg studiert) bereits im Juni 2017 erhalten.
Jetzt steht in der Checkliste „Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation in Masterstudiengängen (Lehramt)“ bezüglich Einreichung des Abschlusszeugnisses Folgendes:
„Abschlusszeugnis des Erststudiums (amtlich beglaubigt)
Falls noch nicht vorhanden, bis spätestens zum Ablauf des 1. Fachsemesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) nachzureichen
Hinweis: Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im aktuellen Semester den Abschluss erwerben werden, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten.“
Ich habe den „Hinweis“ so verstanden, dass ich kein amtlich beglaubigtes Zeugnis einreichen muss, da ich das Bachelorstudium bereits im Juni 2017 mit Erhalt des Abschlusszeugnisses abgeschlossen habe und die Fakultät für alle im Sommersemester 2017 ausgefertigten Zeugnisse die Daten an das Team „Zulassung und Bewerbung“ übermittelt. Entsprechend habe ich meinem Immatrikulationsantrag nur eine einfache, unbeglaubigte Kopie des Bachelor-Abschlusszeugnis beigefügt.
War diese Vorgehensweise richtig? Oder hätte ich doch eine amtlich beglaubigte Kopie beifügen müssen?
Denn im „Hinweis“ steht ja, „Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im aktuellen Semester den Abschluss erwerben WERDEN, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten.“ Ich werde den Abschluss ja nicht erst erwerben, sondern habe ihn bereits vor Einreichung des Immatrikulationsantrages erworben.
Vielen Dank für etwaige Informationen!
Beste Grüße